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Diesmal auf Plattdeutsch

Diesmal auf Plattdeutsch

Behörde lehnt zweisprachige Schilder ab

Die Große Koalition aus SPD und CDU in Harburg hatte in einem Antrag eine zweisprachige Schreibweise der Ortsnamen ins Spiel gebracht. „Die niederdeutsche Sprache untersteht dem Schutz von Minderheitensprachen durch die Europäische Charta. So sind beispielsweise im Hamburger Umland Ortsschilder zweisprachig gestaltet worden. Die Verwaltung hat dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeitgestaltung mitgeteilt, dass zwar nicht bei Straßenschildern, jedoch bei Ortsteilschildern diese Praxis auch in Hamburg möglich wäre“, lautete die Begründung für den Antrag.
Dieser mündete in der Forderung, dass sich die Bezirksverwaltung „gegebenenfalls in Abstimmung mit den betroffenen Bezirken Bergedorf und Mitte dafür einsetzen“ soll, dass zukünftig Ortsteilschilder auch den niederdeutschen Namen enthalten.
„Darüber hinaus möge die Verwaltung prüfen, inwieweit auch bei Ortsschildern gemäß Straßenverkehrsordnung der niederdeutsche Namen hinzugefügt werden kann, wie dieses in vielen Nachbargemeinden bereits der Fall ist“, so der Wortlaut im Antrag.
Das Bezirksamt Harburg erteilte diesem Ansinnen eine Absage. Dennoch bewies es Humor, da es die Ablehnung auf Plattdeutsch verfasste: „Weerte Damen un Herren, de Harborger Verwaltung het to den Andrag disse Antwoort: Dat Staatsarchiv Hamborg het to den Begehren van’t Bezirksamt ja mitdeelt, dat se dor nix tegen hebbt, wenn een Binaam op platt an de Oortsschiller un Oortsdeelschiller anbrogt warrt. Dat mutt denn ok in ganz Hamborg so passeren un nich alleen in Harborg. Nu laten uns abers de anner Hamborger Bezirke darmit sitten. Se hebt uns mitdeelt, dat in ehr Bezirke keen plattdüütsche Binaam op de Oortsdeelschiller anbrogt warrt. För Harborg warrt dat nun ok nix mit de nedderdüütsche Oortsschiller. Dat is nun keen groot Malöör abers de een of anner Harborger un ok Kinner un junge Lüüd möögt dat beduern. Mit fründliche Gröten…

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Deutlich mehr Anmeldungen für Klasse 5 an staatlichen Schulen

Deutlich mehr Anmeldungen für Klasse 5 an staatlichen Schulen

Harburg: Hohe Anmeldezahlen bei Stadtteilschulen

Bildungssenator Ties Rabe hat am Montag die Ergebnisse der vorläufigen Erhebung der Anmeldezahlen der weiterführenden Schulen für das Schuljahr 2018/19 bekanntgegeben. Für die Eingangsklassen 5 an Hamburgs staatlichen Schulen haben sich noch einmal mehr Schüler angemeldet als im letzten Jahr. Senator Rabe: „Ich freue mich darüber, dass die Zahl der Kinder in Hamburg stetig wächst. Es sind deutlich mehr Kinder an den staatlichen Stadtteilschulen und Gymnasien angemeldet worden, über 600 mehr als im Vorjahr, insbesondere in den Bezirken Eimsbüttel und Nord. Somit bestätigt sich der längerfristige Trend wachsender Schülerzahlen in Hamburg als attraktiver und familienfreundlicher Stadt.“
Die Zahl der Anmeldungen für die Klasse 5 der staatlichen weiterführenden Schulen ist um 663 Schüler auf 14.394 gestiegen. Bereits 2017 waren 486 Schüler mehr in Jahrgang 5 aufgenommen worden, als im Jahr davor, sodass innerhalb von zwei Schuljahren ein Zuwachs um rund 1.150 Schülern zu verzeichnen ist (+8,7%). Das entspricht rund 50 zusätzlichen Eingangsklassen oder umgerechnet 15 neuen weiterführenden Schulen (mit im Schnitt 3 bis 4 Eingangsklassen).
Die Stadtteilschule Fischbek-Falkenberg mit 186 (+46) Schülern ist eine der Stadtteilschulen mit den höchsten Zuwächsen nach der Stadtteilschule Eppendorf mit 126 (+54) und der Max-Brauer-Schule (Ottensen/Bahrenfeld) 210 (+49). Die Goethe-Schule-Harburg (238) ist nach der Julius-Leber-Schule (Schnelsen) mir 245 und der Heinrich-Hertz-Schule (Winterhude) mit 240 eine von drei Stadtteilschulen mit den höchsten Zuwächsen.
Für die fünften Klassen der 61 Gymnasien meldeten sich 7.545 Schüler an (+104; Vorjahr 7.441), an den 58 Stadtteilschulen 6.667 (+546, Vorjahr 6.121) und an den vier 6-jährigen Grundschulen 182 Schülerinnen und Schüler (+13; Vorjahr 169). Senator Rabe: „Ich freue mich, dass deutlich mehr Eltern die Stadtteilschule als den richtigen Bildungsgang für ihre Kinder ausgewählt haben. Dort können alle Schulabschlüsse erreicht werden, bis zum Abitur nach neun Jahren. Denn allein im letzten Schuljahr mussten rund 900 Sechstklässler das Gymnasium verlassen, weil sie den hohen Lern- und Leistungsanforderungen auf dem Weg zum Abitur nach acht Jahren (noch) nicht entsprachen.“

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Kein Videostream aus der Bezirksversammlung

Kein Videostream aus der Bezirksversammlung

Der Neue RUF hatte sich beworben

Einen Videostream aus der Bezirksversammlung wird es auch in Zukunft nicht geben. Das geht aus einer Antwort der Harburger Verwaltung auf einen gemeinsamen Antrag von Grünen, Linken, Neue Liberalen, CDU und SPD hervor. Sie hatten die Verwaltung aufgefordert, ein konkretes Umsetzungskonzept für einen Modellversuch zur Einrichtung eines Livestreams der Sitzungen der Bezirksversammlung zu entwickeln. Dabei, so die Bedingung, sei sicherzustellen, „dass die Umsetzung nicht auf eine feste, lediglich auf das Rednerpult ausgerichtete Kamera beschränkt wird, sondern der Sitzungsverlauf auch durch die Aufnahme des Präsidiums und gegebenenfalls von Zwischenfragern und fragestellenden Bürger wiedergegeben wird.“ Weitere Bedingung: „Die Funktionsfähigkeit des Gremiums darf während des Sitzungsverlaufs nicht durch Ton- und Bildaufnahmen gestört werden.“
In der Stellungnahme des Bezirks heißt es jetzt: „Der Beschluss lässt sich aufgrund bestehender rechtlicher Schranken und mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand nicht umsetzen. Für die Umsetzung des Livestreams hatte sich das Wochenblatt „Der Neue RUF“ beworben. Dessen Angebot zur kostenfreiien Umsetzung hat der Verlag zwischenzeitlich u.a. wegen des entstandenen Aufwands zurückgezogen. Außerdem weist die Verwaltung darauf hin, dass es in keinem anderen Bezirksamt mehr einen Livestream gibt.
Der Verwaltungsdezernent und aktuell stellv. Bezirksamtsleiter Dirk Trispel erläuterte, dass „nach höchstrichterlicher Rechtsprechung für den kommunalen Bereich Persönlichkeitsrechte bei der Ausübung eines öffentlichen Amtes zurückstehen würden.“ Auch der wirtschaftliche Aufwand sei nicht vertretbar. Allein die Anschaffungskosten für die Ausrüstung hätten beispielsweise in Hamburg-Mitte einmalig 9000 Euro betragen. Hinzu kämen weitere 350 Euro Lizenzgebühren. Die von den Fraktionen geforderte rechtliche Prüfung hatte indessen ergeben, „dass keine rechtlichen Bedenken, auch im Zusammenhang mit einem privaten Anbieter, bestehen“.

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Fahrrad-Codieraktion

Das Polizeikommissariat 46 bietet erstmalig in diesem Jahr am Montag, 5. März, von 14 bis 17 Uhr eine Fahrradcodieraktion an, um Fahrraddiebstahl vorzubeugen. Die Aktion findet im Einkaufszentrum Marmstorf statt. Ein Lichtbildausweis sowie Eigentumsnachweis sind mitzubringen. Die Kosten für die Codierung liegen bei 15 Euro pro Fahrrad. Informationsmaterial und nähere Einzelheiten zur Codierung liegen aus, Fragen werden durch Beamte des PK 46 vor Ort beantwortet.

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Weiterhin Schöffen gesucht

Weiterhin Schöffen gesucht

Bewerbungszeit läuft noch

Wie alle Hamburger Bezirksämter erstellt das Bezirksamt Hamburg-Mitte gegenwärtig die Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen, Jugendschöffinnen und -schöffen sowie der ehrenamtlichen Verwaltungsrichterinnen und -richter für die Amtszeit 2019 bis 2023. Hamburgerinnen und Hamburger können sich jetzt als ehrenamtliche Richterinnen und Richter für die Amtszeit 2019 bis 2023 bewerben (der Neue RUF berichtete).
Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter in Strafsachen, die bei der Verhandlung und der Urteilsfindung beim Amts- beziehungsweise Landgericht mitwirken, während Jugendschöffinnen und Jugendschöffen am Jugendgericht tätig sind. Ehrenamtliche Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter wirken bei Rechtsstreitigkeiten im Verwaltungs- beziehungsweise Oberverwaltungsgericht mit.
Alle Schöffinnen und Schöffen üben ihr Ehrenamt für fünf Jahre aus und werden durch das Gericht in der Regel nicht mehr als zwölf Sitzungstage pro Jahr eingesetzt. Für keines der genannten Ehrenämter ist eine juristische Vorbildung erforderlich.
Voraussetzungen:
– Deutsche Staatsangehörigkeit
– Am 01.01.2019 zwischen 25 und 69 Jahre alt, für ehrenamtliche Verwaltungsrichter gilt keine Höchstaltersgrenze
– Meldeanschrift im Bezirksamtsbereich
– Körperliche und geistige Eignung
– Kein Vermögensverfall (keine Überschuldung, Zahlungsunfähigkeit)
Jugendschöffinnen und Jugendschöffen sollen zusätzlich erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Diese Anforderung braucht jedoch nicht schul- oder berufsmäßig erworben zu sein. Interessierte Bürgerinnen und Bürger erhalten auf www.hamburg.de/schoeffenwahl oder unter 040 42828-7000 weitere Informationen über Voraussetzungen und zum Bewerbungsverfahren.