Weiterhin Schöffen gesucht

Weiterhin Schöffen gesucht

Bewerbungszeit läuft noch

Wie alle Hamburger Bezirksämter erstellt das Bezirksamt Hamburg-Mitte gegenwärtig die Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen, Jugendschöffinnen und -schöffen sowie der ehrenamtlichen Verwaltungsrichterinnen und -richter für die Amtszeit 2019 bis 2023. Hamburgerinnen und Hamburger können sich jetzt als ehrenamtliche Richterinnen und Richter für die Amtszeit 2019 bis 2023 bewerben (der Neue RUF berichtete).
Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter in Strafsachen, die bei der Verhandlung und der Urteilsfindung beim Amts- beziehungsweise Landgericht mitwirken, während Jugendschöffinnen und Jugendschöffen am Jugendgericht tätig sind. Ehrenamtliche Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter wirken bei Rechtsstreitigkeiten im Verwaltungs- beziehungsweise Oberverwaltungsgericht mit.
Alle Schöffinnen und Schöffen üben ihr Ehrenamt für fünf Jahre aus und werden durch das Gericht in der Regel nicht mehr als zwölf Sitzungstage pro Jahr eingesetzt. Für keines der genannten Ehrenämter ist eine juristische Vorbildung erforderlich.
Voraussetzungen:
– Deutsche Staatsangehörigkeit
– Am 01.01.2019 zwischen 25 und 69 Jahre alt, für ehrenamtliche Verwaltungsrichter gilt keine Höchstaltersgrenze
– Meldeanschrift im Bezirksamtsbereich
– Körperliche und geistige Eignung
– Kein Vermögensverfall (keine Überschuldung, Zahlungsunfähigkeit)
Jugendschöffinnen und Jugendschöffen sollen zusätzlich erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Diese Anforderung braucht jedoch nicht schul- oder berufsmäßig erworben zu sein. Interessierte Bürgerinnen und Bürger erhalten auf www.hamburg.de/schoeffenwahl oder unter 040 42828-7000 weitere Informationen über Voraussetzungen und zum Bewerbungsverfahren.