Kein Videostream aus der Bezirksversammlung

Kein Videostream aus der Bezirksversammlung

Der Neue RUF hatte sich beworben

Einen Videostream aus der Bezirksversammlung wird es auch in Zukunft nicht geben. Das geht aus einer Antwort der Harburger Verwaltung auf einen gemeinsamen Antrag von Grünen, Linken, Neue Liberalen, CDU und SPD hervor. Sie hatten die Verwaltung aufgefordert, ein konkretes Umsetzungskonzept für einen Modellversuch zur Einrichtung eines Livestreams der Sitzungen der Bezirksversammlung zu entwickeln. Dabei, so die Bedingung, sei sicherzustellen, „dass die Umsetzung nicht auf eine feste, lediglich auf das Rednerpult ausgerichtete Kamera beschränkt wird, sondern der Sitzungsverlauf auch durch die Aufnahme des Präsidiums und gegebenenfalls von Zwischenfragern und fragestellenden Bürger wiedergegeben wird.“ Weitere Bedingung: „Die Funktionsfähigkeit des Gremiums darf während des Sitzungsverlaufs nicht durch Ton- und Bildaufnahmen gestört werden.“
In der Stellungnahme des Bezirks heißt es jetzt: „Der Beschluss lässt sich aufgrund bestehender rechtlicher Schranken und mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand nicht umsetzen. Für die Umsetzung des Livestreams hatte sich das Wochenblatt „Der Neue RUF“ beworben. Dessen Angebot zur kostenfreiien Umsetzung hat der Verlag zwischenzeitlich u.a. wegen des entstandenen Aufwands zurückgezogen. Außerdem weist die Verwaltung darauf hin, dass es in keinem anderen Bezirksamt mehr einen Livestream gibt.
Der Verwaltungsdezernent und aktuell stellv. Bezirksamtsleiter Dirk Trispel erläuterte, dass „nach höchstrichterlicher Rechtsprechung für den kommunalen Bereich Persönlichkeitsrechte bei der Ausübung eines öffentlichen Amtes zurückstehen würden.“ Auch der wirtschaftliche Aufwand sei nicht vertretbar. Allein die Anschaffungskosten für die Ausrüstung hätten beispielsweise in Hamburg-Mitte einmalig 9000 Euro betragen. Hinzu kämen weitere 350 Euro Lizenzgebühren. Die von den Fraktionen geforderte rechtliche Prüfung hatte indessen ergeben, „dass keine rechtlichen Bedenken, auch im Zusammenhang mit einem privaten Anbieter, bestehen“.