Keine Radler durch den Tunnel

pm -Unterführung zwischen Rathausplatz und Sand: Erwecken die Fahrrad-Stellplätze im Einganghsbereich den Eindruck dass Radeln im Tunnel erlaubt ist?

Keine Radler durch den Tunnel.

CDU: Stärkere Kontrolle durch Polizei.

Die Unterführung zwischen Harburger Rathausplatz und Sand wird trotz entsprechender Kennzeichnung als Fußgängerbereich immer wieder von Fahrradfahrern und E-Roller-Nutzern verbotenerweise und mit nicht angepasster Geschwindigkeit in beiden Richtungen genutzt. „Hierbei kommt es immer wieder zu gefährlichen Begegnungssituationen mit Fußgängern“, haben Mitglieder der CDU beobachtet. In der Unterführung sei zudem wegen der dort befindlichen Säulen und wegen ungünstigen Lichtverhältnissen eine freie Sicht auf den Verkehrsstrom nicht immer möglich. Auch Fahrgäste, die aus den Fahrstühlen der S-Bahn diesen Bereich betreten und Passanten im Ein- und Ausgangsbereich der Arcaden, seien nicht auf vorbeifahrende Zweiräder vorbereitet, heißt es bei den Christdemokraten weiter.

Die Unterführung zwischen Harburger Rathausplatz und Sand wird trotz entsprechender Kennzeichnung als Fußgängerbereich immer wieder von Fahrradfahrern und E-Roller-Nutzern verbotenerweise und mit nicht angepasster Geschwindigkeit in beiden Richtungen genutzt. „Hierbei kommt es immer wieder zu gefährlichen Begegnungssituationen mit Fußgängern“, haben Mitglieder der CDU beobachtet. In der Unterführung sei zudem wegen der dort befindlichen Säulen und wegen ungünstigen Lichtverhältnissen eine freie Sicht auf den Verkehrsstrom nicht immer möglich. Auch Fahrgäste, die aus den Fahrstühlen der S-Bahn diesen Bereich betreten und Passanten im Ein- und Ausgangsbereich der Arcaden, seien nicht auf vorbeifahrende Zweiräder vorbereitet, heißt es bei den Christdemokraten weiter.

Möglicherweise werde durch die Fahrradständer am Beginn der Unterführung am Rathausplatz subjektiv auch der Eindruck erweckt, dass ein Befahren dieses Bereiches gestattet sei. Rainer Bliefernicht, stellv. CDU-Fraktionsvorsitzender und Verkehrsexperte seiner Fraktion: „Die Beschilderung an den Zugängen zur Unterführung mit Verkehrszeichen 239 (Fußgänger) ist jedoch eindeutig. Es scheint erforderlich, Rad- und E-Roller-Fahrer gezielt dafür zu sensibilisieren, dass sie diesen Bereich nur zu Fuß, ihr Fahrzeug schiebend, durchqueren dürfen.
Deshalb solle der Vorsitzende der Bezirksversammlung bei der Polizei anregen, dass die Bürgernahen Beamten oder Kräfte der Verkehrsüberwachung im Bereich der Unterführung über einen längeren Zeitraum zu unregelmäßigen Zeiten verstärkt kontrollieren und dabei Radfahrer und E-Roller-Fahrer gezielt auf ihr Verhalten ansprechen bzw. verwarnen.