Generelles Tempo 30 wird nicht kommen

Generelles Tempo 30 wird nicht kommen.

Moorburger Elbdeich: Absage an Grünen-Forderung.

Die Grünen hatten sich in einem Antrag dafür stark gemacht, dass „1. für den gesamten Moorburger Elbdeich und die Hohenwischer Straße bis zur Bushaltestelle Hohenwisch (Kehre) Tempo 30 angeordnet wird und 2. dort, wo keine baulichen Radwege bestehen und Radfahrende im Mischverkehr fahren müssen, Piktogramme auf die Fahrbahn aufgebracht werden, um Autofahrer*innen auf Radfahrende aufmerksam zu machen.“ Mit diesen Wünschen sind die Grünen zunächst gescheitert.
VD und PK 47 begründeten ihr Nein folgendermaßen: „Die zentrale Straßenverkehrsbehörde, Verkehrsdirektion (VD) 5, erteilte dem Antrag der Grünen im Einvernehmen mit der örtlichen Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats (PK 47) eine Absage. Gemäß § 45 Absatz 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs beschränken oder den Verkehr umleiten. Diese Ermächtigung wird durch § 45 Absatz 9 StVO dahingehend eingeschränkt, dass Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen sind, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verkehrsverhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der im § 45 StVO genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt.“
Nach Hinzuziehung der Daten der elektronischen Unfalltypensteckkarte (Euska) der letzten drei Jahre wäre das Verkehrsunfallaufkommen unauffällig. Die Anordnung von Tempo 30 über die bereits bestehenden Straßenabschnitte hinaus sei somit in Ermangelung einer Gefahrenlage rechtlich nicht zulässig, argumentierten VD und PK 47.
Auch Fahrradpiktogramme kämen laut VD und PK 47 nicht in Betracht. Diese würden nur in Zusammenhang mit der Einrichtung von Radverkehrsanlagen aufgebracht. In einer Grundsatzentscheidung wäre dies bereits durch die Oberste Landesbehörde entschieden worden. Die Fahrradpiktogramme seien daher nicht anordnungsfähig, erklärten VD und PK 47. „Das PK 47 wird die Verkehrsverhältnisse im Rahmen der personellen Möglichkeiten vor Ort weiter beobachten, begleiten und die zur Verkehrssicherheit erforderlichen Maßnahmen ergreifen“, versicherten abschließend VD und PK 47.