„Bewirtschaftung war widerrechtlich“

mk -Die Immobilie im Moorburger Elbdeich 275 ist sanierungswürdig.

„Bewirtschaftung war widerrechtlich“.

Behörden verteidigen Maßnahmen gegen Pächter.

Bereits zum zweiten Mal wollten die Grünen mittels einer Anfrage Details über ein Anwesen im Bereich des Moorburger Elbdeiches wissen. „Dem Vernehmen nach ist eine Verlängerung des Pachtvertrages vom Landesbetrieb Immobilien und LIG abgelehnt worden, obwohl der Pächter bis zum Geschäftsjahr 2016/2017 die europäischen Kriterien für einen landwirtschaftlichen Betrieb erfüllen soll.“
Die Finanzbehörde (FB) beantwortet die Anfrage der GRÜNEN-Fraktion – unter Beteiligung der fachlich zuständigen Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) – wie folgt: „Die Flurstücke 1167 und 456 (tlw.) der Gemarkung Moorburg (insgesamt ca. 2,24 Hektar), die den alten Obstbaum-Bestand aufweisen, sollen weiterhin obstbaulich genutzt werden. Die Flurstücke 1166 und 468 der Gemarkung Moorburg (insgesamt ca. 2,92 Hektar) sollen zukünftig als Grünland genutzt werden.“ Laut Behörden gebe es für alle vier Flurstücke Pachtinteressen. Es sei beabsichtigt, die Flurstücke 1167 und 456 (tlw.) an einen ökologisch wirtschaftenden Haupterwerbs-Obstbauern und die Flurstücke 1166 und 468 an einen tierhaltenden Haupterwerbs-Landwirt zu verpachten, so die Auskunft.
Durch die Verpachtung an einen ökologisch wirtschaftenden Obstbau-Betrieb wären Erhalt und angemessene Pflege des ökologisch wertvollen Obstbaumbestands sichergestellt, so die Behörden. Hinsichtlich des gekündigten Pächters erklären die Behörden: „Das Vertragsverhältnis war bis 31. Dezember 2015 befristet geschlossen und lief damit Ende 2015 aus. Da der bisherige Pächter bereits vorab angekündigt hatte, die in Rede stehenden Gebäude und Flächen zum Ende des Pachtverhältnisses nicht übergeben zu wollen, wurde die Herausgabe eingeklagt. Ein entsprechendes Anerkenntnisurteil des AG Hamburg-Harburg erging im März des Jahres 2015.“
Der bisherige Pächter hätte gemäß den vorgelegten Unterlagen die Kriterien der europäischen Definition eines landwirtschaftlichen Betriebs nicht erfüllt. Eine Ende des Jahres 2015 vorgelegte Prognose über die weitere Entwicklung der Einnahmen legte nahe, dass dies auch zukünftig nicht der Fall sein würde. Eine Verlängerung des Pachtvertrages wäre daher nicht in Betracht gekommen. Bei einer Verlängerung der Verträge hätte die Stadt Hamburg dem bisherigen Pächter zudem ein subventioniertes Wohnen ermöglicht, das einer ordnungsgemäßen Verwaltung öffentlichen Vermögens gemäß Landeshaushaltsordnung (LHO) zuwider gelaufen wäre, erläuterten die Behörden. FB und BWVI sind der Auffassung, dass man mit dem Pächter mehr als regelkonform umgegangen sei. „Vor dem Hintergrund des rechtskräftigen Urteils des AG Hamburg-Harburg war die Bewirtschaftung des Hofs in den Jahren 2016 und 2017 widerrechtlich. Hof und Flächen wurden jedoch nicht herausgegeben. Der bisherige Pächter hat sich mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln gegen die Herausgabe gewehrt. Der LIG ist dem ehemaligen Pächter insoweit immer wieder entgegen gekommen und hat zuletzt aus Kulanzgründen dem Pächter die Möglichkeit eingeräumt, Gebäude und Flächen bis zum 30. November 2018 weiter zu bewirtschaften, um die Ernte des Jahres 2018 noch einholen zu können. Die Entscheidung, die Pachtverträge nicht über das Jahr 2015 hinaus zu verlängern, war sachlogisch und rechtmäßig“, argumentieren die Behörden. Über die Zukunft der Immobilie erklären die Behörden Folgendes: „Eine zukünftige landwirtschaftliche Nutzung der Hofgebäude ist aufgrund des Zustands und des Zuschnitts der Gebäude nicht zielführend. Im Rahmen der beabsichtigen Verpachtung der landwirtschaftlichen Flächen an andere Pächter werden die Hofgebäude an die SAGA übertragen. Dies konnte bisher nicht umgesetzt werden, da der bisherige Pächter die Rückgabe der Grundstücke verweigert, sodass die Räumung nun gerichtlich durchgesetzt werden muss.“