Arp-Schnitger-Ehrung: Kulturbehörde winkt ab

Der Orgelbauer Arp-Schnitger ist in der St. Pankratius-Kirche bestattet. Foto: mk

Besteht kein Handlungsbedarf?
Arp-Schnitger-Ehrung: Kulturbehörde winkt ab

(mk) Neuenfelde. Die Bezirksversammlung Harburg hatte im Januar dieses Jahres die Anregung beschlossen, den 300. Todestag des Orgelbauers Arp Schnitger durch die St.-Pankratius Kirchengemeinde und Neuenfelder Institutionen sowie durch Senatskanzlei und den für die Tourismusförderung zuständigen Stellen angemessen würdigen zu lassen. In diesem Zusammenhang ist auch die Idee entwickelt worden, sich für die Ausgabe einer Sonderbriefmarke einzusetzen.
Auf den entsprechenden Hinweis und die Anregung der Edition einer Sonderbriefmarke oder einer Gedenkmünze hat das Bundesministerium der Finanzen zwischenzeitlich grundsätzlich positiv geantwortet. Im Hinblick auf eine Vielzahl von Vorschlägen, die eingehen (jährlich rund 500) und von denen etwa 10 Prozent realisiert werden können, wäre es wünschenswert, dass sich über die Bezirksversammlung Harburg hinaus auch die Freie und Hansestadt Hamburg für eine Sonderbriefmarke oder Gedenkmünze einsetzt, zumal bei der Entscheidung der insoweit eingesetzten zuständigen Sachverständigenkommission auch regionale Gesichtspunkte einen Ausschlag geben können.
Aber die Bezirksversammlung Harburg hat vom Hamburger Senat in dieser Angelegenheit – wenn auch diplomatisch verpackt – eine Absage erhalten. Die Behörde für Kultur und Medien nahm nach Abstimmung mit der Senatskanzlei zu dem gemeinsamen Antrag der CDU und der SPD wie folgt Stellung: „Arp Schnitger war einer der bedeutendsten Orgelbauer des Hochbarock, Teile seines Werkes sind noch heute in Hamburg erhalten, zum Beispiel die Orgeln von St. Jacobi und St. Pankratius. Die Behörde für Kultur und Medien begrüßt den Vorschlag, ihm anlässlich seines 300. Todestages im Jahr 2019 eine Sonderbriefmarke zu widmen. Da die Bezirksversammlung Harburg die entsprechende Anregung bereits im zustän­digen Bundes­finanzministerium eingereicht hat, besteht von Seiten der Behörde für Kultur und Medien und der Senatskanzlei gegenwärtig kein Handlungsbedarf.“
CDU-Fraktionschef Ralf-Dieter Fischer schüttelt angesichts dieser Reaktion nur mit dem Kopf. Da wolle es sich jemand bequem machen. Es würde aber auch in der Bürgerschaft einen Antrag in derselben Sache eingebracht werden, kündigt Fischer an.