Bebauungsplanverfahren Fischbeker Heidbrook

Die Bauarbeiten sind zwar längst im Gange, aber der Bebauungsplanentwurf für das Neubaugebiet Fischbeker Heidbrook musste wegen einer gravierenden Änderung erneut ausgelegt werden. Foto: mk

Erneute öffentliche Auslegung
Bebauungsplanverfahren Fischbeker Heidbrook

(mk) Fischbek. Mit dem Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 66 soll eine Neuentwicklung des ehemaligen Röttiger-Kasernengeländes zu einem hochwertigen Wohnstandort planungsrechtlich gesichert werden. Es ist die Errichtung von Einzel,- Doppel- und Reihenhäuser sowie Geschosswohnungsbau geplant. Weitere Elemente der Planung stellen die Versorgungseinrichtungen in Kombination mit Einzelhandelsnutzungen, insbesondere für den täglichen Bedarf, im nordwestlichen Bereich an der Bundesstraße 73 dar.
Der Bebauungsplanentwurf wird erneut ausgelegt, weil aufgrund veränderter Rahmenbedingungen nur ein Teilbereich (circa 1 ha des Plangebietes) der bisher im Bebauungsplanentwurf Neugraben-Fischbek 66 als Kerngebiet (MK) ausgewiesenen Flächen in ein allgemeines Wohngebiet (WA) umgewandelt werden soll. Die Planänderung beschränkt sich im Wesentlichen auf die Änderung der „Art der baulichen Nutzung“.
Mit der Änderung des Bebauungsplans für einen Teilbereich soll die rechtliche Grundlage für die Errichtung zusätzlichen Wohnraums auf dem Gelände der früheren Röttiger-Kaserne in unmittelbarer Nähe zur Bundesstraße 73 (Cuxhavener Straße) geschaffen werden. Aufgrund der sich abzeichnenden konkreten Nutzung mit einem deutlichen Schwerpunkt auf dem Wohnen ist für diesen e.g. Teilbereich eine Modifizierung der Gebietsausweisung erforderlich.
Gleichzeitig wurden Entwicklungen der letzten zwei Jahre im Zuge dieser Planänderung berücksichtigt, die zu redaktionell angepassten Inhalten im Bauleitplan geführt haben, jedoch die Grundzüge der Planung nicht berührten. So wurde zwischenzeitlich der Kampfmittelverdacht für den weitaus überwiegenden Teil des gesamten Plangebietes einschließlich aller zukünftigen Bauflächen ausgeräumt. Des Weiteren konnte aufgrund von zwischenzeitlich erfolgten Sanierungsmaßnahmen die bisher im Bebauungsplanentwurf enthaltene Kennzeichnung von Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind, aufgehoben werden. Darüber hinaus wurden redaktionelle Anpassungen aufgrund aktueller Rechtsprechungen im Umweltbericht erforderlich, die jedoch lediglich erklärender bzw. verdeutlichender Art sind.
Da nur ein Teilbereich des Bebauungsplanentwurfs geändert werden soll, wird gemäß § 4a Absatz 3 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die Dauer der öffentlichen Auslegung wird gemäß § 4 a Absatz 3 Satz 3 BauGB verkürzt, da der Bebauungsplanentwurf nur unwesentlich geändert bzw. ergänzt wird.
Ein Änderungsverfahren für den Flächennutzungsplan, für das Landschaftsprogramm und für die Fachkarte Arten- und Biotopschutz ist nicht erforderlich.
Die Planentwürfe (zeichnerische Darstellungen mit textlichen Festsetzungen und Begründung), die umweltrelevanten Informationen und Fachgutachten werden vom 8. bis 23. Mai 2017 im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirks­amts Harburg, Harburger Rathausplatz 4, III. Stock, 21073 Hamburg, öffentlich ausgelegt.
Während des angegebenen Zeitraums der öffentlichen Auslegung können alle interessierten Bürger den Bebauungsplanentwurf im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung einsehen und Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen. Das Fachamt ist montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr sowie 13 bis 16 Uhr, freitags von 8 bis 12 Uhr sowie 13 bis 14 Uhr geöffnet. Terminvereinbarungen für Informationsgespräche sind möglich (Tel. 42871-2342 oder -2886).
Sämtliche während der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen der Bürger sind Teil des Rechtsetzungsverfahrens und dienen den beschlussfassenden Gremien als Material für ihre Entscheidung. Nach erfolgter Feststellung des Bebauungsplans wird allen Bürgerinnen und Bürgern, die Stellungnahmen zum Bebauungsplan vorgebracht haben, das Ergebnis der Abwägung mitgeteilt.
Weitere Informationen auch im Internet: www.hamburg.de/stadtplanung-harburg.