„Zuständig ist immer der Grundstückseigentümer“

Fotograf: H.H. Fischer Bildunterschrift: Unzählige Alt-Reifen wurden im Hausbrucher Wald illegal entsorgt

„Zuständig ist immer der Grundstückseigentümer“

Illegale Entsorgung von Alt-Reifen im Wald

Ein sportbegeisterter Leser des Neuen RUF machte auf seiner Tour eine unglaubliche wie traurige Entdeckung im Dickicht. Ein riesiger Haufen von Altreifen war in einer Nacht- und Nebel-Aktion im Wald abgeladen worden. „Ich lief im Hausbrucher Wald unterhalb des Reiherberges. Rund 50 Meter von der Cuxhavener Straße entfernt, auf Höhe der Straße Försterkamp, entdeckte ich auf einem Waldweg einen Reifenstapel. Es handelt sich um geschätzte 100 Altreifen. Der zuständige Förster von der Revierförsterei erhielt von mir Kenntnis über die illegale Entsorgung. Er teilte mit, dass er an dieser Stelle schon mehrfach Altreifen entsorgen musste. Insgesamt könnten es sich laut Aussage des Försters etwa um 400 Altreifen gehandelt haben“, erläutert Hans-Heiner Fischer. Der Neue RUF fragte bei der Pressestelle des Bezirksamtes Harburg nach, wer nun für die Entsorgung der Altreifen aufkäme. „Die Reifen befinden sich auf Forstfläche. Der zuständige Revierförster hat die Stadtreinigung mit der Entsorgung beauftragt. Zuständig ist immer der Grundstückseigentümer, der auch die Kosten tragen muss“, erklärte Pressesprecher Dennis Imhäuser. Dieser bestätigte, dass es Maßnahmen gebe, um solche Umweltfrevel zu unterbinden. „Die Stadtreinigung beschäftigt im „Waste Watcher+ Programm“ Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die die öffentlichen Flächen der Stadt kontrollieren und Bürger auf die rechtlichen Vorschriften hinweisen. Die Mitarbeiter können auch Anzeigen stellen und Bußgelder verhängen. Darüber hinaus kontrolliert die Polizei, auch mithilfe der zusätzlichen Angestellten im Polizeidienst, öffentliche Flächen. Die Kontrolle der Wälder wird durch die Revierförstereien durchgeführt. Generell kann jede Bürgerin und jeder Bürger Müll auf öffentlichen Flächen mithilfe der Stadtreinigung-App https://www.stadtreinigung.hamburg/privatkunden/app/index.html oder über die Kontaktdaten https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11279829/ melden“, betont Imhäuser. Mit welcher Strafe müsste – gesetzt den Fall, dass der Verursacher geschnappt wird – dieser eigentlich rechnen? Imhäuser: „Das Bußgeld für das Abladen von Autoreifen beträgt nach dem Bußgeldkatalog der Hamburger Bezirksämter je Autoreifen 200 Euro. Zudem wird das unerlaubte Befahren von Waldwegen mit motorisierten Fahrzeugen mit 50 bis 2.500 Euro bestraft.“
Laut Imhäuser können Bürger generell Müll im öffentlichen Raum über den Melde-Michel https://www.hamburg.de/melde-michel/ oder über die App der Stadtreinigung https://www.stadtreinigung.hamburg/privatkunden/app/index.html melden.