Wilhelmsburger Insellauf abgebrochen

Der Internationale Wilhelmsburger Insellauf erfreute sich in den vergangenen Jahren immer größerer Beliebtheit (Foto aus 2017). Das diesjährige Event das mit einem speziellen Corona-Konzept durchgeführt wurde wurde von der Polizei abgebrochen. Foto: au

Wilhelmsburger Insellauf abgebrochen.

Keine Behördengenehmigung für Lauf-Event.

Das war ein Schock für viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer des 40. Internationalen Wilhelmsburger Insellaufs am vergangenen Sonntag: Sie wurden am Ziel von der Polizei empfangen, die Personalien aufgeschrieben. Was war passiert? – Eigentlich wollte der Veranstalter ‚BMS – Die Laufgesellschaft‘ bereits im vergangenen Jahr das 40-jährige Bestehen des traditionellen Internationalen Wilhelmsburger Insellaufes begehen. Die Vorbereitungen liefen bereits auf Hochtouren, ein neuer Anmelderekord stand in Aussicht. Und dann kam Corona, das Laufevent musste abgesagt werden.
In diesem Jahr sollte der Jubiläumslauf nun aber endlich stattfinden, trotz Corona, mit einem ausgeklügelten Konzept, dem sogenannten Run & Collect. „Unter dem Motto Lauf & nimm mit werden wir vor Ort ein kleines, aber feines Serviceangebot bereitstellen. Dieses „Mitnahme-Angebot“ wird an den jeweils geltenden Bestimmungen ausgerichtet. Der Mindestleistungsumfang sieht eine vorgegebene Strecke mit Zeitmessung vor, wo im Ziel eine Flasche hella zur Erfrischung und die Medaille zur Belohnung auf die Finisher warten“, bewarb der Veranstalter den Lauf in den sozialen Medien im Vorfelde. Aber: „Dieses Konzept wurde so nicht genehmigt“, erklärt Sorina Weiland vom Bezirksamt Hamburg-Mitte.
Der Veranstalter passte das Konzept an, verschickte im Vorfeld Startnummern und Medaillen und stellte eine semi-permanente Zeitmessung auf einem privaten Grundstück zur Verfügung. So sollte jeder Läufer für sich individuell laufen, ohne gemeinsamen Start und doch teilnehmen können. Viele machten sich auf den Weg über die Elbinsel, am Ende erwartete einige eine dicke Überraschung. Auch Veranstalter BMS – Die Laufgesellschaft zeigte sich überrascht über das Eingreifen der Polizei, da aus ihrer Sicht überhaupt kein Laufevent veranstaltet wurde. „Für die Unannehmlichkeiten möchten wir uns entschuldigen und Ihnen die Befürchtung nehmen, gesetzeswidrig gehandelt zu haben. Das angepasste Konzept der Veranstaltung wurde nach bestem Wissen und Gewissen in Einklang mit geltenden Verordnungen und Vorschriften entworfen und umgesetzt. Wir selbst sind ob der polizeilichen Intervention überrascht, dessen Vertreter zu einer anderen Einschätzung gekommen waren. Derzeit befinden wir uns im Austausch mit dem zuständigen Bezirksamt, um die Situation zu klären. Der Tatbestand einer klassischen Veranstaltung liegt unseres Erachtens nicht vor, da sich der Lauf auf eine digitale, semi-permanente Zeitmessung beschränkte, die unter strenger Kontrolle von Abstandsregeln genutzt werden konnte. Nicht zuletzt durch die abgestimmte Platzierung des Start-/Zielbereichs auf einem nicht öffentlichen Grundstück sowie einer Strecke, auf der jederzeit die StVO galt, der Unterrichtung aller Teilnehmer, geltenden Vorschriften Folge zu leisten und der starken Entzerrung aller Läufer sind nach unserer Auffassung keine Unterschiede zu einer rein digitalen/virtuellen Veranstaltung mehr erkennbar“, lautet die Stellungnahme des Veranstalters. Nun wird geprüft, ob gegen den Veranstalter ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet wird.