Verbesserungen bei der Mütterrente

Verbesserungen bei der Mütterrente.

SoVD rät: Jetzt Erziehungszeiten melden.

Neues Jahr, neue Regeln: Seit Januar 2019 reicht die Erziehung von zwei vor 1992 geborenen Kindern für den Anspruch auf eine gesetzliche Altersrente aus. Damit haben gerade viele ältere Hausfrauen erstmals überhaupt einen eigenen Rentenanspruch. Um diesen zu realisieren, müssen sie ihre Erziehungszeiten allerdings beim zuständigen Rentenversicherungsträger melden. Darauf weist der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Neu Wulmstorf hin. „Der Anspruch auf die Regelaltersrente besteht nur, wenn mindestens fünf Beitragsjahre im Versicherungsverlauf vorhanden sind“, erläutert Änne Heinrich vom SoVD Neu Wulmstorf und stellvertretende Kreisverbands-Vorsitzende. Bislang wurden für jedes vor 1992 geborene Kind zwei Beitragsjahre im Rentenkonto gespeichert. Seit Jahresbeginn 2019 sind es zweieinhalb Jahre. „Jetzt wird ein Rentenanspruch also schon bei zwei Kindern im entsprechenden Alter begründet – ganz unabhängig davon, ob die Mutter erwerbstätig war“, so Heinrich. Der SoVD macht sich seit vielen Jahren für eine gerechte Mütterrente stark. „Die Neuregelung ist ein Schritt in die richtige Richtung“, sagt Hannelore Buls, stellvertretende SoVD-Kreisfrauensprecherin. „Dennoch sind wir erst am Ziel, wenn alle Eltern gleichgestellt werden.“ Der SoVD setzt sich deshalb im Bündnis für gerechte Rente weiterhin für eine „gleiche Mütterrente für alle“ (s. Foto) ein. Für ab 1992 geborene Kinder werden nach wie vor jeweils drei Jahre angerechnet. Auf Antrag können auch Väter die Erziehungszeiten geltend machen. Bei Fragen rund um das Thema Rente hilft das SoVD-Beratungszentrum Winsen, Bahnhofstraße 2, 21423 Winsen, Telefon 04171 2426 weiter.