Trauungen: Gäste sind wieder erlaubt

Seit dem 18. Mai dürfen sich bei Trauungen in den Hamburger Trauzimmern wieder bis zu zehn Personen zusammen aufhalten. Bisher war im Rahmen der Corona-Pandemie die Anwesenheit in den Trauzimmern auf die Standesbeamtin oder den Standesbeamten und das Brautpaar beschränkt.
„Die Zahl von zehn Personen ist ein grundsätzlicher Rahmen“, teilte die zuständige Pressestelle der Finanzbehörde mit. Dabei sei zu beachten, „dass die Personenzahl inklusive Standesbeamtin beziehungsweise Standesbeamten gilt und die weiteren Personen maximal aus zwei verschiedenen Haushalten stammen dürfen. Die tatsächliche Umsetzung muss sich in Anlehnung an den Betrieb der anderen Publikumsdienststellen vor Ort sowie an den individuellen räumlichen Gegebenheiten orientieren. Die Einhaltung der Schutzmaßnahmen und Abstandsregeln muss dabei immer gewährleistet sein.“
Die Entscheidung über die tatsächlich erlaube Personenanzahl wird jeweils vor Ort im Standesamt und mit Augenmaß getroffen.