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Bildung und Älterwerden von der Hamburger Volkshochschule in Harburg

Bildung und Älterwerden von der Hamburger Volkshochschule in Harburg.

Semesterstart bei HarAlt.

Am 1. Februar startet das neue Semester bei HarAlt mit einem vielfältigen Angebot für ältere Menschen. Es erwarten Sie verschiedene Kurse und ehrenamtlich geleitete Gruppen: Lesegruppen für Bücherfreunde, Wandern mit anderen, kreative Malgruppen, eine französische Leserunde, die English-discussion group, eine Plattdütsche Runn und vieles mehr. Ganz neu: Die Smartphone-Beratung für alle, die ihr Gerät noch besser kennenlernen wollen, Zeichnen in der 3D-Technik – mit Raffinesse zum realistischen Bild und zum Diskutieren und Philosophieren: „Sprich mit mir!“ Über Persönliches und Politisches. Die Teilnahme an den Gruppen kostet 1 Euro pro Termin. Die Altersspanne reicht von 55 bis über 90 Jahre. Vielleicht möchten Sie eine Gruppe zu Ihrem Thema leiten? Dann melden Sie sich gern.

Weitere Informationen und Anmeldung:
Telefonische Beratung: 609295672
E-Mail: haralt@vhs-hamburg.de
Beratung vor Ort: Mi. 13 bis 15 Uhr
VHS-Haus HarAlt
Rieckhoffstraße 6
21073 Hamburg

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Grundsteuer – was Steuerpflichtige aus Hamburg jetzt wissen müssen!

Grundsteuer – was Steuerpflichtige aus Hamburg jetzt wissen müssen!.

Senat entscheidet: Kleinbeträge bei der Grundsteuer werden nicht erhoben.

Finanzsenator Andreas Dressel hat am 7. Januar über den Stand der Grundsteuerreform in Hamburg informiert und dargelegt, was Eigentümer und Mieter im neuen Jahr wissen müssen. Als Beitrag zur Entbürokratisierung hat der Senat zudem durch Verordnung geregelt, dass Kleinbeträge bei der Grundsteuer ab dem Jahr 2025 nicht zu zahlen sind, wenn der Grundsteuermessbetrag zwei Euro nicht überschreitet. Dies entspricht einem Grundsteuerbetrag von knapp 20 Euro. Das Ziel dieser so genannten Kleinbetragsverordnung ist es, einen unnötigen Bürokratieaufwand für alle Beteiligten zu vermeiden. Es werden circa 6.000 wirtschaftliche Einheiten begünstigt. Von der Regelung profitieren beispielsweise Eigentümer kleiner, unbebauter Grundstücke mit bis zu 50 m² Fläche. Auch bei kleinen Betrieben der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) gilt die Verordnung. Die Grundsteuermessbetragsbescheide und Grundsteuerbescheide werden ab März 2025 versandt werden. Erstmals fällig wird die neue Grundsteuer am 30. April 2025. Wer von der Kleinbetragsregelung betroffen ist, erhält eine schriftliche Benachrichtigung darüber, warum kein Grundsteuermessbetrag festgesetzt wird.
Finanzsenator Dressel betont: „Über alle Kanäle informieren wir in den nächsten Wochen und Monaten nochmal darüber, was Steuerpflichtige aus Hamburg bei der Grundsteuer jetzt wissen müssen. Mit unserer Checkliste kann jeder und jede Steuerpflichtige transparent ermitteln, was auf ihn oder sie zukommt – und prüfen, ob noch Fehler korrigiert werden müssen, Härtefallanträge gestellt oder Einsprüche zur Wohnlage formuliert werden können. Dort, wo es ganz knapp wird, kann auch noch ein Antrag auf Lastenzuschuss gestellt werden – denn Wohngeld gibt es auch für Eigentümer. Bis zur ersten Fälligkeit Ende April 2025 haben damit alle Steuerpflichtigen noch etwas Zeit, um ihre Vorbereitungen abzuschließen.“
Der Finanzsenator bekräftige auch das Senats-Versprechen zur Aufkommensneutralität bei der Grundsteuer. Dressel: „Sollte sich nach den ersten beiden Fälligkeiten im Jahr 2025 herausstellen, dass die Aufkommensneutralität beim Gesamtaufkommen der Grundsteuer verfehlt wird, wird der Hebesatz noch im laufenden Jahr 2025 angepasst werden, das ist im Grundsteuergesetz ausdrücklich so angelegt. D. h.: Übersteigt das Aufkommen die angepeilten 510 Mio. Euro signifikant, wird der Hebesatz abgesenkt – und es erfolgen entsprechende Gutschriften. Möglich wäre das auch umgekehrt. Der Senat wird im Jahresverlauf transparent informieren. Es bleibt bei der Aufkommensneutralität, versprochen!“
Die Vorbereitungen bei der Grundsteuer auf Seiten der Finanzbehörde und der Finanzämter kommen gut voran. In Kürze wird der Hamburger Anwendungserlass zur Grundsteuer aktualisiert und insbesondere um Hinweise zur Anwendung der Härtefallregelung ergänzt. Eine positive Bestätigung hat das – von einem Werkstatt-Verfahren mit allen relevanten Stakeholdern begleitete – Hamburger Grundsteuer-Modell auch von der Justiz erfahren: Das Finanzgericht Hamburg hatte bereits am 13. November 2024 in einem Musterverfahren eine Klage gegen die Grundsteuerreform abgewiesen. Damit wird der vom Bundesmodell abweichende Weg, den Hamburg beschritten hat, bestätigt. In der Klage ging es darum, ob das Hamburgische Wohnlagemodell als Einfachmodell verfassungskonform ist. Dieses ist nunmehr bejaht worden. Die Begründung der Entscheidung liegt noch nicht vor. Wegen der grundlegenden Bedeutung sei die Revision beim Bundesfinanzhof zugelassen, so die Pressestelle des Senates.
Dressel: „Steuerreformen machen in der Regel keinen Spaß – aber sie sind notwendig, hier aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts. Das Gute beim Hamburger Modell ist: Die Steuerverwaltung muss die Steuerpflichtigen nur mit einer einzigen Neubewertung behelligen, im wertorientierten Bundesmodell muss das alle sieben Jahre passieren. Wir haben wirklich alle verfassungskonformen und steuerpraktischen Möglichkeiten der Deregulierung und Entbürokratisierung genutzt – so in der Schlussphase der Grundsteuerreform heute mit der Verordnung zum Erlass von Kleinstbeträgen. Ich bin übrigens selbst weiterhin in den Stadtteilen und Finanzämtern in Sachen Grundsteuer unterwegs und lade Bürgerinnen und Bürger ausdrücklich dazu ein, unsere zahlreichen Informationsangebote zu nutzen, um verbleibende offene Fragen zu klären. Wie immer gilt: Verständnis wächst aus Kenntnis! Wir haben auch dank der guten Informationsarbeit in Hamburg weniger Einsprüche und Klagen als in den meisten anderen Bundesländern.“
Die Checkliste – Hamburger Berechnungshilfe, mit der die Grundsteuer B bereits jetzt errechnet werden kann, steht zum Download bereit: Für Grundsteuer B: checkliste-die-hamburger-berechnungshilfe-data.pdf.
Für Grundsteuer B mit Wohnraumförderung: checkliste-die-hamburger-berechnungshilfe-mit-wohnraumfoerderung-data.pdf.
Wie kann ich erfahren, was auf mich zukommt? Jeder Steuerpflichtige kann jetzt schon genau wissen, was auf sie oder ihn zukommt – und sich damit gut vorbereiten. Die Finanzbehörde bietet hierzu auf www.grundsteuer-hamburg.de eine leicht ausfüllbare Checkliste an: Für Grundsteuer B: checkliste-die-hamburger-berechnungshilfe-data.pdf. Für Grundsteuer B mit Wohnraumförderung: checkliste-die-hamburger-berechnungshilfe-mit-wohnraumfoerderung-data.pdf.
Daneben gibt es auch Online-Tools. In jedem Fall braucht man für Wohnimmobilien auch die Wohnlage. Die findet jeder Steuerpflichtige anhand seiner Adresse über den Online-Mietenspiegel: https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/behoerde-fuer-stadtentwicklung-und-wohnen/themen/wohnen/mieten/mietenspiegel.
Auf dieser Basis kann jeder seinen Vorher-Nachher-Vergleich machen, prüfen, ob Fehler passiert sind, ob man einen Härtefall-Antrag vorbereiten sollte oder man – weil es ganz knapp wird – einen Wohngeld-/Lastenzuschuss-Antrag vorbereiten will.

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metronom eingeschränkt

Schlechte Nachrichten für Pendler zwischen Harburg und Bremen: Wie die Pressestelle der metronom Eisenbahngesellschaft mbH mitteilte, müssen vom 16. bis 23. Januar die Gleisanlagen zwischen Bremen-Buchholz-Hamburg gewartet und instandgesetzt werden. Daher komme es zu leichten Einschränkungen – insbesondere in den Abend- und Nachtstunden – auf der Linie RE4/RB41 zwischen Harburg-Buchholz-Rotenburg-Bremen. Auf den Teilstrecken Harburg – Buchholz und Bremen – Rotenburg müssen einige Fahrten durch Busse ersetzt werden oder fahren zu abweichenden Zeiten. Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite www.der-metronom.de unter Aktuelles & Baustellen.

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Lichter-Gottesdienst

Zum Lichter-Gottesdienst an Epiphanias (Heilige Drei Könige) am 6. Januar 2025 ab 19 Uhr lädt die Kirchengemeinde Michaelis in die Michaeliskirche, Cuxhavener Straße 323, ein.
Im Anschluss richtet der Kirchengemeinderat einen Jahresempfang in der Kirche aus. „Wir möchten mit Ihnen zusammen das neue Jahr in festlicher Stimmung beginnen: Im Schein von Kerzen, mit schöner Musik und den Sternsingern, in Gemeinschaft mit Menschen aus unserer Gemeinde und unserem Stadtteil. Es tut gut, in dieser so unübersichtlichen und in vielem bedrückenden Weltlage beisammen zu sein und sich gemeinsam auf das zu besinnen, was ein gutes Miteinander ausmacht. Jedes persönliche Engagement ist wie ein Lichtmoment und macht Hoffnung. Von solchen Lichtmomenten wollen wir hören. ,Mache dich auf und werde Licht, denn dein Licht kommt‘ (Jesaja 60,1)“, betont Pastorin Bettina von Thun.

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Kein weiteres Halteverbot

Kein weiteres Halteverbot.

PK 47 erteilte Grünen-Vorschlag Absage.

Im kurzen Abschnitt der Hausbrucher Straße zwischen Rehrstieg und Moorburger Ring ist aktuell das Parken auf der Fahrbahn auf der östlichen Seite verboten, auf der westlichen jedoch erlaubt. Durch den kurvigen Verlauf an dieser Stelle können jedoch Abbieger aus dem Rehrstieg in die Hausbrucher Straße den Verkehr, der an den parkenden Autos vorbeifährt, schlecht einsehen. Gerade für Radfahrer kann es dadurch schnell zu gefährlichen Situationen kommen, kritisierten die Grünen. In einem Antrag wurde der Vorsitzende der Bezirksversammlung gebeten, er möge die zuständige Verkehrsdirektion bitten, ein Halteverbot auch auf der westlichen Seite der Hausbrucher Straße zwischen Rehrstieg und Moorburger Ring zu prüfen.
Das Polizeikommissariat (PK) 47 erteilte dem Grünen-Ansinnen eine Absage. Die Straße Rehrstieg und auch die Hausbrucher Straße seien in einer Tempo-30-Zone mit entsprechender Vorfahrtsregelung „rechts vor links“ gelegen. Diese Regelung unterstütze die Reduzierung der gefahrenen Geschwindigkeit gerade in den Einmündungs-/Kreuzungsbereichen. Aufgrund der vorhandenen, wenn auch nicht benutzungspflichtigen Radverkehrsanlage, sei ein Parken in der Hausbrucher Straße lediglich bis maximal acht Meter vor der Einmündung zulässig. Wie im Antrag beschrieben, ist auf der östlichen Fahrbahnseite (in Richtung Moorburger Ring) das Parken durch ein Verkehrszeichen (VZ) 283 verboten. Auf der westlichen Fahrbahnseite (Richtung Rehrstieg) befindet sich die Grundstückszufahrt zu den Häusern Hausbrucher Straße 76, 76a-f. Durch den abgesenkten Bordstein in diesem Bereich ist auch dort das Parken verboten. Es ergibt sich somit eine Ausweichmöglichkeit bei bevorrechtigtem Gegenverkehr, erläutert das PK 47.
„Fahrzeuge, die aus dem Rehrstieg nach links in die Hausbrucher Straße einbiegen, haben durch die vorhandene Fahrbahnbreite die Möglichkeit, nach dem Einbiegen zu halten, um den entgegenkommenden Verkehr passieren zu lassen. Bei entsprechender gegenseitiger Rücksichtnahme und vorausschauendem Fahren ist aus hiesiger Sicht ein Passieren der parkenden Fahrzeuge gefahrlos möglich. Erfahrungsgemäß würde sich durch ein beidseitiges Haltverbot die gefahrene Geschwindigkeit erhöhen, was wiederum zu Gefahrensituationen führen könnte“, führt das PK 47 aus. Dieses macht darauf aufmerksam, dass die von den Grünen kritisierte Stelle mitnichten ein gefährlicher Fokus darstelle. Dem PK 47 liege über diese grüne Eingabe hinaus lediglich eine Beschwerde vor.
Überdies könnten die Unfallzahlen der letzten drei Jahre (sechs) als unauffällig bezeichnet werden. Ein kausaler Zusammenhang mit der Parksituation wäre in keinem Fall gegeben, so das PK 47.