Kein weiteres Halteverbot.
PK 47 erteilte Grünen-Vorschlag Absage.
Im kurzen Abschnitt der Hausbrucher Straße zwischen Rehrstieg und Moorburger Ring ist aktuell das Parken auf der Fahrbahn auf der östlichen Seite verboten, auf der westlichen jedoch erlaubt. Durch den kurvigen Verlauf an dieser Stelle können jedoch Abbieger aus dem Rehrstieg in die Hausbrucher Straße den Verkehr, der an den parkenden Autos vorbeifährt, schlecht einsehen. Gerade für Radfahrer kann es dadurch schnell zu gefährlichen Situationen kommen, kritisierten die Grünen. In einem Antrag wurde der Vorsitzende der Bezirksversammlung gebeten, er möge die zuständige Verkehrsdirektion bitten, ein Halteverbot auch auf der westlichen Seite der Hausbrucher Straße zwischen Rehrstieg und Moorburger Ring zu prüfen.
Das Polizeikommissariat (PK) 47 erteilte dem Grünen-Ansinnen eine Absage. Die Straße Rehrstieg und auch die Hausbrucher Straße seien in einer Tempo-30-Zone mit entsprechender Vorfahrtsregelung „rechts vor links“ gelegen. Diese Regelung unterstütze die Reduzierung der gefahrenen Geschwindigkeit gerade in den Einmündungs-/Kreuzungsbereichen. Aufgrund der vorhandenen, wenn auch nicht benutzungspflichtigen Radverkehrsanlage, sei ein Parken in der Hausbrucher Straße lediglich bis maximal acht Meter vor der Einmündung zulässig. Wie im Antrag beschrieben, ist auf der östlichen Fahrbahnseite (in Richtung Moorburger Ring) das Parken durch ein Verkehrszeichen (VZ) 283 verboten. Auf der westlichen Fahrbahnseite (Richtung Rehrstieg) befindet sich die Grundstückszufahrt zu den Häusern Hausbrucher Straße 76, 76a-f. Durch den abgesenkten Bordstein in diesem Bereich ist auch dort das Parken verboten. Es ergibt sich somit eine Ausweichmöglichkeit bei bevorrechtigtem Gegenverkehr, erläutert das PK 47.
„Fahrzeuge, die aus dem Rehrstieg nach links in die Hausbrucher Straße einbiegen, haben durch die vorhandene Fahrbahnbreite die Möglichkeit, nach dem Einbiegen zu halten, um den entgegenkommenden Verkehr passieren zu lassen. Bei entsprechender gegenseitiger Rücksichtnahme und vorausschauendem Fahren ist aus hiesiger Sicht ein Passieren der parkenden Fahrzeuge gefahrlos möglich. Erfahrungsgemäß würde sich durch ein beidseitiges Haltverbot die gefahrene Geschwindigkeit erhöhen, was wiederum zu Gefahrensituationen führen könnte“, führt das PK 47 aus. Dieses macht darauf aufmerksam, dass die von den Grünen kritisierte Stelle mitnichten ein gefährlicher Fokus darstelle. Dem PK 47 liege über diese grüne Eingabe hinaus lediglich eine Beschwerde vor.
Überdies könnten die Unfallzahlen der letzten drei Jahre (sechs) als unauffällig bezeichnet werden. Ein kausaler Zusammenhang mit der Parksituation wäre in keinem Fall gegeben, so das PK 47.