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Mehr Tierschutz für Hamburg

Mehr Tierschutz für Hamburg.

Senat erlässt Katzenschutzverordnung.

Jedes Jahr aufs Neue sind Tierheime und Tierschutzvereine bis aufs Äußerste gefordert, wissen nicht, wohin mit den ganzen kleinen Kätzchen, die kontinuerlich auf die Welt kommen. Das Problem: Viele Besitzer lassen ihre freigehenden Katzen nicht kastrieren, die sich dann unkontrolliert vermehren können. Das liegt unter anderem daran, dass es keine richtigen Jahreszeiten mehr gibt und streunende Katzen das ganze Jahr über Kitten bekommen. So könnte rein rechnerisch eine unkastrierte Katze und ihre Kinder innerhalb von sieben Jahren bis zu 370.000 Nachkommen zeugen. Allein in Hamburg leben Tausende Streunerkatzen. Selbst das Magazin „der Spiegel“ berichtete Ende 2023 über das Problem mit dem Bericht „Diagnose ‚Katzenschwemme'“. So seien Straßenkatzen eines der größten unbemerkten Tierschutzprobleme in Deutschland, heißt es dort. Nicht nur die Anzahl der Katzen ist besorgniserregend, auch der Zustand der Straßenkatzen ist zumeist schlecht. Deswegen fordern Tierschützer seit Jahren immer wieder eine Kastrationspflicht, um die Kittenflut einzudämmen und den Streunerkatzen viel Leid zu ersparen.
Der Hamburger Senat hat sich dieses Problems nun endlich angenommen: Am 1. Januar 2026 tritt im gesamten Hamburger Stadtgebiet eine Katzenschutzverordnung in Kraft. Die neue Regelung für freilaufende Hauskatzen soll die unkontrollierte Vermehrung der in Hamburg lebenden Katzen verringern. Der Senat komme damit auch einem Ersuchen der Hamburgischen Bürgerschaft nach, heißt es in einer Pressemitteilung.
Hamburg setze mit der Einführung der Katzenschutzverordnung seine konsequente Stärkung des Tierschutzes fort, so der Senat. Die seit vielen Jahren durch den Hamburger Tierschutzverein von 1841 e.V. (HTV) durchgeführten und durch die Freie und Hansestadt Hamburg finanziell unterstützten Kastrationen freilebender Katzen würden als Ergänzung fortgeführt. Zuletzt habe die Hamburgische Bürgerschaft deutlich mehr Geld für die Tierunterbringung für die neue Haushaltsperiode zur Verfügung gestellt. Zudem wurde der Handel mit lebenden Tieren auf dem Fischmarkt und das gewerbsmäßige Zurschaustellen von Tieren auf dem Hamburger Dom beendet.
Was kommt nun auf Katzenhalter zu? – Wer seine Katze ausschließlich drinnen hält, muss nichts weiter unternehmen. Dagegen muss jeder „Freigänger“ bis zum 31. Dezember 2025 verpflichtend gechippt, registriert und kastriert sein. Beim Chippen und Registrieren geht es darum, Hauskatzen von freilebenden Katzen unterscheiden zu können. Dadurch gelangen Fundtiere auch schneller zurück. Die Kosten bei den Tierärzten für das Chippen und Kastrieren müssen die Halter selbst tragen, das Registrieren von Haustieren ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt bei den gängigen Anbietern kostenfrei.
Katzenbesitzer leisteten mit der Einhaltung der Regelungen, die bundesweit auch von Tierschützer und der Bundestierschutzbeauftragten gefordert werden, einen wesentlichen Beitrag zum Tierschutz. Sie profitieren unter anderem auch davon, dass aggressives Verhalten und Revierkämpfe ihrer freilaufenden Katzen durch eine Kastration reduziert werden und das Unfallrisiko für die Tiere im Straßenverkehr miniert wird, wenn das Interesse an der Paarung fehlt.

Wichtige Punkte der Verordnung.

– Die Katzen müssen ab einem Alter von fünf Monaten kastriert, gechippt und registriert werden, sofern sie Freigang bzw. unkontrollierten Auslauf erhalten.
– Die Kosten für das Chippen und Kastrieren richten sich nach der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte und bemessen sich unter anderem am Aufwand.
– Die Registrierung erfolgt bei gängigen Haustierregistern wie Tasso und Findefix. Wer dies bereits getan hat, muss nichts weiter unternehmen.
– Bei nicht kastrierten beziehungsweise nicht gechippten Freigängern kann eine behördliche Anordnung erlassen werden, die mit Verwaltungsgebühren verbunden ist und ein Zwangsgeld nach sich ziehen kann.
Weitere Informationen für Tierhalte unter www.hamburg.de/go/katzenschutzverordnung.

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Umbüdeln mit der AWO Neugraben

Am 8. Februar findet im AWO-Seniorentreff Neugraben wieder das beliebte Umbüdeln der AWO Neugraben statt. Um 13.30 Uhr (Einlass erst ab 13 Uhr) beginnt der unterhaltsame Nachmittag, bei dem es viele schöne Preise zu gewinnen gibt. Eine Umbüdel-Karte kostet 8 Euro. Für das leibliche Wohl gibt es Würstchen mit Kartoffelsalat (4 Euro). Kartenverkauf im AWO-Seniorentreff Neugraben, Montag, Dienstag, Donnerstag, 13 bis 16 Uhr.

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Schnell neuen DLRG-Standort an der Süderelbe finden

Schnell neuen DLRG-Standort an der Süderelbe finden.

SPD und Grüne sehen Verwaltung in der Pflicht.

Dem DLRG-Bezirk Harburg e.V. wurde der Pachtvertrag für das Vereinsheim Finkenrieker Hauptdeich zum Jahr 2027 von Seiten der Stadt Hamburg aufgekündigt, da im Zuge der Sanierung der Eisenbahnbrücken über die Süderelbe die Fläche für die Baustelle benötigt wird. Die Hansestadt habe den Pachtvertrag ohne Aussicht auf einen Ausweichstandort gekündigt, obwohl die Deutsche Bahn für einen Ersatzbau in Form von Containern sorgen soll. Einen Standort dafür gebe es allerdings bislang nicht. Die Standortsuche in Wilhelmsburg sei negativ verlaufen, heißt es in einem Antrag von SPD und Grünen. Beide Parteien sehen diese Maßnahme kritisch: „Der DLRG-Bezirk Harburg sei ein gemeinnütziger Verein mit Sitz in Hamburg-Wilhelmsburg. Seit fast 100 Jahren kümmert er sich um die Themen Schwimmausbildung, Wasserrettung und Jugendarbeit. Der Einzugs- und Wirkungsbereich reicht dabei von Harburg über Wilhelmsburg bis zur Innenstadt und Hafencity.“
Damit der DLRG-Bezirk Harburg weiterhin seine Arbeit sowohl in Wilhelmsburg als auch in Harburg nach 2027 fortsetzen könne, wird ein neuer Standort benötigt. Angesichts der voraussichtlichen Dauer der Brückenbauarbeiten sei auch eine dauerhafte Verlagerung des Standorts im Gespräch, zumindest aber eine längerfristige für die Zeit der Eisenbahnbrückensanierung. Zudem wären zwei Wasserliegeplätze (davon einer permanent) an einem Anleger ebenfalls notwendig, fordern SPD und Grüne. Vor diesem Hintergrund wird die Bezirksverwaltung gebeten, in Harburg an der Süderelbe mögliche Flächen und zwei Wasserliegeplätze für die Nutzung durch den DLRG-Bezirk Harburg ab 2028 dauerhaft oder zumindest während der Sanierung der Eisenbahnbrücken über die Süderelbe zu ermitteln und zusammenzufassen.
Nach Auskunft der DLRG seien dabei bei der Standort- bzw. Flächensuche folgende Anforderungen zu berücksichtigen: Die Flächen müssen bis zum Jahr 2027 entwickelt werden können. Die Flächen sollten einen Wasserzugang mit Anleger haben oder zumindest in der Nähe zur Elbe und zu einem nutzbaren Anleger liegen. Sie sollten eine gute ÖPNV-Anbindung oder Stadtrad-Anbindung haben. Benötigt wird eine Fläche von mindestens 300 qm, die eine Station mit einem Schulungs- und Aufenthaltsraum, Küche, Nasszelle und Schlafräumen, Platz für eine Werkstatt und Materiallager sowie Stellplätze für drei Fahrzeuge mit Anhänger bzw. Boot bietet, listen SPD und Grüne auf.
Die Bezirksverwaltung wird gebeten, über das Ergebnis der Suche spätestens im 2. Halbjahr 2025 im Stadtentwicklungsausschuss zu berichten. Außerdem wird das vorsitzende Mitglied der Bezirksversammlung gebeten, zu dieser Sitzung Vertreter der DLRG einzuladen, um über die Situation und die Anforderungen der DLRG vor dem Hintergrund des Ergebnisses der Flächensuche auf dem Gebiet des Bezirks Harburg zu berichten.

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Leben mit Diabetes

Am 13. Januar von 11 bis 13 Uhr findet eine Beratung zu Diabetes von einem Betroffenen für Betroffene in der BAG Harburg statt. Im Marktkauf-Center, 1. Stock Richtung Parkhaus.

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Beratung über Epilepsie

Am 16. Januar von 10.30 bis 13 Uhr bietet die BAG Harburg eine Sprechstunde über Epilepsie an. Anfallsarten der Epilepsie: Epilepsie als „Regenbogen der Symptomatiken“ – Stigma und Fakten, Anfallsprävention, Handeln bei Anfällen. Das BAG-Büro ist im 1. OG Richtung Parkhaus zu finden.