Mehr Tierschutz für Hamburg.
Senat erlässt Katzenschutzverordnung.
Jedes Jahr aufs Neue sind Tierheime und Tierschutzvereine bis aufs Äußerste gefordert, wissen nicht, wohin mit den ganzen kleinen Kätzchen, die kontinuerlich auf die Welt kommen. Das Problem: Viele Besitzer lassen ihre freigehenden Katzen nicht kastrieren, die sich dann unkontrolliert vermehren können. Das liegt unter anderem daran, dass es keine richtigen Jahreszeiten mehr gibt und streunende Katzen das ganze Jahr über Kitten bekommen. So könnte rein rechnerisch eine unkastrierte Katze und ihre Kinder innerhalb von sieben Jahren bis zu 370.000 Nachkommen zeugen. Allein in Hamburg leben Tausende Streunerkatzen. Selbst das Magazin „der Spiegel“ berichtete Ende 2023 über das Problem mit dem Bericht „Diagnose ‚Katzenschwemme'“. So seien Straßenkatzen eines der größten unbemerkten Tierschutzprobleme in Deutschland, heißt es dort. Nicht nur die Anzahl der Katzen ist besorgniserregend, auch der Zustand der Straßenkatzen ist zumeist schlecht. Deswegen fordern Tierschützer seit Jahren immer wieder eine Kastrationspflicht, um die Kittenflut einzudämmen und den Streunerkatzen viel Leid zu ersparen.
Der Hamburger Senat hat sich dieses Problems nun endlich angenommen: Am 1. Januar 2026 tritt im gesamten Hamburger Stadtgebiet eine Katzenschutzverordnung in Kraft. Die neue Regelung für freilaufende Hauskatzen soll die unkontrollierte Vermehrung der in Hamburg lebenden Katzen verringern. Der Senat komme damit auch einem Ersuchen der Hamburgischen Bürgerschaft nach, heißt es in einer Pressemitteilung.
Hamburg setze mit der Einführung der Katzenschutzverordnung seine konsequente Stärkung des Tierschutzes fort, so der Senat. Die seit vielen Jahren durch den Hamburger Tierschutzverein von 1841 e.V. (HTV) durchgeführten und durch die Freie und Hansestadt Hamburg finanziell unterstützten Kastrationen freilebender Katzen würden als Ergänzung fortgeführt. Zuletzt habe die Hamburgische Bürgerschaft deutlich mehr Geld für die Tierunterbringung für die neue Haushaltsperiode zur Verfügung gestellt. Zudem wurde der Handel mit lebenden Tieren auf dem Fischmarkt und das gewerbsmäßige Zurschaustellen von Tieren auf dem Hamburger Dom beendet.
Was kommt nun auf Katzenhalter zu? – Wer seine Katze ausschließlich drinnen hält, muss nichts weiter unternehmen. Dagegen muss jeder „Freigänger“ bis zum 31. Dezember 2025 verpflichtend gechippt, registriert und kastriert sein. Beim Chippen und Registrieren geht es darum, Hauskatzen von freilebenden Katzen unterscheiden zu können. Dadurch gelangen Fundtiere auch schneller zurück. Die Kosten bei den Tierärzten für das Chippen und Kastrieren müssen die Halter selbst tragen, das Registrieren von Haustieren ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt bei den gängigen Anbietern kostenfrei.
Katzenbesitzer leisteten mit der Einhaltung der Regelungen, die bundesweit auch von Tierschützer und der Bundestierschutzbeauftragten gefordert werden, einen wesentlichen Beitrag zum Tierschutz. Sie profitieren unter anderem auch davon, dass aggressives Verhalten und Revierkämpfe ihrer freilaufenden Katzen durch eine Kastration reduziert werden und das Unfallrisiko für die Tiere im Straßenverkehr miniert wird, wenn das Interesse an der Paarung fehlt.
Wichtige Punkte der Verordnung.
– Die Katzen müssen ab einem Alter von fünf Monaten kastriert, gechippt und registriert werden, sofern sie Freigang bzw. unkontrollierten Auslauf erhalten.
– Die Kosten für das Chippen und Kastrieren richten sich nach der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte und bemessen sich unter anderem am Aufwand.
– Die Registrierung erfolgt bei gängigen Haustierregistern wie Tasso und Findefix. Wer dies bereits getan hat, muss nichts weiter unternehmen.
– Bei nicht kastrierten beziehungsweise nicht gechippten Freigängern kann eine behördliche Anordnung erlassen werden, die mit Verwaltungsgebühren verbunden ist und ein Zwangsgeld nach sich ziehen kann.
Weitere Informationen für Tierhalte unter www.hamburg.de/go/katzenschutzverordnung.