Sperrstunde für die Gastronomie

Um die Verbreitung der Omikron-Variante zu verlangsamen gelten ab Heiligabend neue Maßnahmen in Hamburg Foto: pixabay

Sperrstunde für die Gastronomie.

Neue Schutzmaßnahmen gegen Omikron-Welle.

Der Hamburger Senat hat am vergangenen Dienstag weitere Maßnahmen beschlossen, die das Corona-Infektionsgeschehen in Hamburg eindämmen und das Gesundheitswesen vor einer Überlastung schützen sollen. Die Maßnahmen sollen am 24. Dezember 2021 in Kraft treten.
Vor dem Hintergrund des Auftretens der sogenannten Omikron-Variante, der Entwicklung der Infektionszahlen in Hamburg und der entsprechenden Empfehlungen der Expertenkommission im Bundeskanzleramt hat der Senat entschieden, zusätzliche Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens zu ergreifen. Dazu gehören insbesondere Kontaktbeschränkungen auch für geimpfte Personen, die Schließung von besonders infektionsriskanten Bereichen und eine Sperrstunde für die Gastronomie.
Die Beschlüsse betreffen im Einzelnen folgende Punkte:
– Für private Zusammenkünfte und Feiern gilt eine Kontaktbeschränkung für Geimpfte und Genesene auf bis zu zehn Personen (Kinder unter 14 Jahren nicht mitgerechnet). Für Ungeimpfte gilt weiterhin eine Kontaktbeschränkung auf den eigenen Haushalt plus zwei Personen aus einem weiteren Haushalt. Sobald eine ungeimpfte Person teilnimmt, gelten die Regeln für Ungeimpfte.
– Tanzveranstaltungen sind untersagt.
– Stehplätze in gastronomischen Betrieben sind nicht gestattet.
– Es gilt eine Sperrstunde für die Gastronomie ab 23 Uhr. An Silvester gilt die Sperrstunde ab 1 Uhr am Neujahrstag.
– In allen Innenräumen, auch unter 2G-Bedingungen, sowie im ÖPNV wird eine FFP2-Maske empfohlen. Die Maskenpflicht gilt nicht, wenn es nicht möglich ist, eine Maske zu tragen, z. B. beim Essen oder Trinken im Restaurant, in der Sauna oder bei der Sportausübung.
– Überregionale Großveranstaltungen finden ohne Publikum statt.
– Vom 31. Dezember 2021, 15 Uhr, bis 1. Januar 2022, 9 Uhr, ist es nicht erlaubt, Feuerwerk und Böller (Pyrotechnik) auf öffentlichem Grund zu zünden und bei sich zu haben.
– Darüber hinaus gilt im selben Zeitraum ein Ansammlungsverbot, wonach sich maximal zehn Personen im öffentlichen Raum treffen oder zusammenstehen dürfen.
Die Hamburgische Eindämmungsverordnung wird auf Grundlage der Senatsbeschlüsse und unter Berücksichtigung der Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz am heutigen 21. Dezember 2021, angepasst und soll am Freitag, 24. Dezember 2021, in Kraft treten.
Alle Informationen und ein umfangreicher FAQ-Bereich befinden sich auf www.hamburg.de/corona.