Pflichten übernehmen Widmung von Privatstraßen beschlossen

Pflichten übernehmen
Widmung von Privatstraßen beschlossen

(mk)Neu Wulmstorf. Mit ihrer “Widmung” werden Straßen, Wege und Plätze zu „öffentlichen Plätzen“, so der Vorsitzende des gemeindlichen Bauausschusses Thomas Grambow. Damit sind neben Freude aber gerade in den kommenden Wintermonaten besondere Pflichten verbunden.
In seiner Sitzung hat der Ausschuss für Bau-, Planung- und Umwelt am 14. Dezember dem Gemeinderat empfohlen, die „Rudolf-Meier-Straße” in Rade sowie die Straßen „Im Apfelgarten, Herbstprinzkamp, Gravensteinerkamp, Glosterkamp, Berlepschkamp, Alkmenenring, Rubinettenring, Elisenring, Ingrid-Marie-Weg, Boskoopstieg und Knebuschstieg” als neue Gemeindestraßen gemäß § 6 Abs. 1-3 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) zum 1. Januar 2017 zu widmen. Damit verbunden werden die Straßenanlieger zur Straßenreinigung und eben auch für den Winterdienst verantwortlich, erklärte der SPD-Politiker.

Prinzipiell gehören Grund und Boden, auf dem Wege, Straßen, Plätze bestehen, zum Verkehrsgrund, der seinerseits wieder nach Eigentums- und Nutzungsrechten unterschieden wird. Straßen in neu eingerichteten Baugebieten sind so zunächst “Privatstraßen” und werden über ihre Widmung dann zu öffentlichen Straßen gemacht. „Bei winterlichen Straßenverhältnissen alle Straßen und Gehwege durch die Gemeinde und so mit Steuermitteln schnee- und eisfrei zu halten, mag sicher ein verlockender Gedanke sein.Aber trotz guter Konjunktur und wachsender Bevölkerung leider nicht zu bezahlen sein. So bleibt auf einen milden Winter zu hoffen oder im anderen Falle dem Willen der Natur mit Besen, Schaufel, Streugut und guter zu Laune zu begegnen“, betont Grambow und begrüßt auf diesem Weg nochmals alle Neubürger und Straßenanlieger in Neu Wulmstorf.

Bild: Zwei der neuen Straßen in Neu Wulmstorf; Bild © Thomas Grambow