„Mütter des Grundgesetzes“

Die Ausstellung ist während der Öffnungszeiten des Rathauses Neu Wulmstorf frei zugänglich.

„Mütter des Grundgesetzes“.

Ausstellung im Rathaus Neu Wulmstorf zu sehen.

„Frauen und Männer sind gleichberechtigt“. Dieser Satz wurde im Jahr 1949 im Artikel 3, Absatz 2 in das Grundgesetz aufgenommen. Das ist jetzt genau 70 Jahre her. Eingesetzt haben sich dafür vor allem die vier Frauen, die im 65-köpfigen Parlamentarischen Rat an der Verfassung des Grundgesetztes mitgewirkt hatten. Ihnen war es nicht genug, dass Frauen und Männer dieselben staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten hätten, wie es in der Verfassung aus der Weimarer Republik festgeschrieben worden war. Dr. Elisabeth Selbert, Frieda Nadig, Helene Weber und Helene Wessel haben dafür gekämpft, dass das Grundgesetz die Gleichstellung von Frauen und Männern garantiert.
Die Anpassung der untergeordneten Gesetze verzögerte sich und dauerte mehrere Jahrzehnte. Insbesondere Frauenverbände und Politikerinnen setzten sich dafür ein, dass vor 25 Jahren ein Zusatz im § 3 Absatz 2 erwirkt wurde. Dort heißt es seit 1994 „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
Die Ausstellung „Mütter des Grundgesetzes“ würdigt den Einsatz der „4 Mütter des Grundgesetzes“ und erinnert daran, dass weiterhin politisches Engagement notwendig ist, um die Gleichstellung von Frauen und Männern zu erreichen, so die Gleichstellungsbeauftragte Ulrike Glüer. Die Ausstellung ist während der Öffnungszeiten des Rathauses Neu Wulmstorf frei zugänglich. Sie ist noch bis zum 27. Juni vor dem Ratssaal zu sehen. Eine Führung durch die Ausstellung ist auf Anfrage möglich. Absprachen hierfür bitte unter: gleichstellung@rh-neu-wulmstorf.de.