Mehr Wohnraum für hilfebedürftige Menschen

Mehr Wohnraum für hilfebedürftige Menschen.

Rot-Grün überprüft Freistellungsgebiete.

In den 1970er-Jahren wurden in Hamburg eine Reihe von Großsiedlungen errichtet, die überwiegend aus Sozialwohnungen bestanden und teilweise immer noch bestehen. Da dies in einigen Gebieten zu einer unausgewogenen Sozialstruktur führte, wurden die Siedlungen von der Verpflichtung entbunden, die Wohnungen an vordringlich Wohnungssuchende und an Haushalte mit geringem Einkommen zu vergeben. Dazu gehört neben Mümmelmannsberg (seit 1977), Neuallermöhe-West (seit 1997 für den Erstbezug und seit 1.1.2001 auch für Folgebezüge), Steilshoop (seit 1977) auch Wilhelmsburg (seit 1997). Die Freistellung war bis Ende 2020 befristet. Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen hatte sich allerdings entschieden, die Freistellung um sechs Monate zu verlängern, um den umfassenden Prüfprozess, den die Entscheidung über eine Verlängerung oder eine endgültige Aufhebung erfordert, abzuschließen (der Neue RUF berichtete). Die rot-grünen Regierungsfraktionen wollen nun angesichts der nach wie vor hohen Zahlen an unversorgten vordringlich Wohnungssuchenden mit einem Antrag in der Bürgerschaft prüfen lassen, ob und inwieweit die Freistellung für einzelne Gruppierungen aufgehoben werden kann.
Ein wichtiger Aspekt innerhalb des Prüfprozesses sei die Versorgungssituation vordringlich wohnungssuchender Haushalte mit Wohnraum. Trotz der hohen Bautätigkeit im Wohnungsbau in Hamburg mit der Zielzahl von 10.000 Baugenehmigungen pro Jahr, von denen aktuell 3.000 gefördert sind, habe sich die Versorgungssituation der anerkannt vordringlich Wohnungsuchenden in den vergangenen Jahren zugespitzt und die öffentliche Unterbringung stoße an ihre Kapazitätsgrenzen. Circa 11.800 vordringlich wohnungssuchende Haushalte seien Mitte 2019 unversorgt, heißt es in dem Antrag.
Dazu Olaf Duge, stadtentwicklungspolitischer Sprecher der Grünen-Bürgerschaftsfraktion: „Wir haben immer noch viel zu viele Menschen, die in öffentlichen Unterkünften untergebracht werden oder in unzumutbaren Wohnverhältnissen leben. Wir müssen diejenigen, die als ‚vordringlich Wohnungssuchende‘ registriert sind, noch viel gezielter unterstützen. Eine Seniorin, die eine rollstuhlgerechte Wohnung braucht, eine Familie auf zu engem Wohnraum oder eine von Gewalt bedrohte Frau können sich auf dem engen Wohnungsmarkt oft nicht behaupten. Es wird daher dringend Zeit, die vor mehreren Jahrzehnten in einigen Stadtteilen ausgesetzte Vergabe von Sozialwohnungen an Menschen mit dringendem Wohnbedarf auf den Prüfstand zu stellen. Dabei müssen die freiwerdenden Wohnungen nicht zwingend in den Stadtteilen mit niedrigem sozialen Standard von dieser Gruppe belegt werden. Die betroffenen Wohnungsunternehmen haben nämlich die Möglichkeit, einen Kooperationsvertrag mit der Stadt Hamburg abzuschließen, der es ermöglicht, diese Menschen in ihrem gesamten Wohnungsbestand unterzubringen – also auch in Stadtteilen, die sozial stabil sind. Hier sehen wir auch Unternehmen, die noch keinen Vertrag haben – wie Vonovia – in der sozialen Verantwortung, hilfebedürftige Menschen zu versorgen. Mit unserem Antrag wollen wir auch mehr Kooperationsverträge für hilfebedürftige Menschen und mehr geförderte Wohnungen für Menschen mit dringendem Wohnraumbedarf schaffen. Es ist unser erklärtes Ziel, dass der Hamburger Wohnungsmarkt allen Menschen offensteht.“