Lastenradförderung geht in die Frühjahrs-Runde

Erst im Herbst hatte Umweltsenator Jens Kerstan das Förderprogramm für Lastenräder vorgestellt. Das kam offensichtlich bei den Hamburgern gut an. Foto: au

Lastenradförderung geht in die Frühjahrs-Runde.

Weitere 700.000 Euro stehen ab 1. April bereit.

Die Umweltbehörde setzt das Förderprogramm für Lastenräder aus dem Herbst fort. Ab dem 1. April 2020 können Hamburgerinnen und Hamburger bis zu 2.000 Euro Zuschuss beim Kauf eines neuen E-Lastenrads und 500 Euro bei normalen Lastenrädern beantragen. Im Herbst 2019 hatten 1,5 Millionen Euro zur Förderung bereitgestanden (der Neue RUF berichtete). Diese waren nach kurzer Zeit ausgeschöpft. Nun geht das Programm ab April in eine neue Förderrunde.
Lastenräder haben viele Vorteile – nicht nur für die Umwelt: Man kommt staufrei durch die Stadt und spart sich die Parkplatzsuche. Ein Lastenrad ist im Vergleich zu einem Auto oder gar Lieferwagen viel günstiger in der Anschaffung und im Unterhalt. Auch für Firmen sind Lastenräder im täglichen Lieferverkehr eine praktische Alternative. Gerade für die sogenannte „letzte Meile“, die relativ kurzen Strecken zwischen den Stopps und Lieferadressen, ersetzen Lastenräder flexibel und kostengünstig Autos und Transporter.
Alle Hamburgerinnen und Hamburger können den Zuschuss beantragen – ob Privatperson, Hausgemeinschaft, Verein, einzelne Gewerbetreibende, Selbstständige oder Firmen. Der Erstwohnsitz muss aber in Hamburg liegen. Gefördert werden 33 Prozent des Kaufpreises, maximal 2.000 Euro bei E-Lastenrändern, 500 Euro bei normalen Lastenrädern und 500 Euro für einen Lastenrad-Fahrradanhänger. Im Herbst 2019 hatten 1,5 Millionen Euro zur Förderung bereitgestanden. Diese waren nach kurzer Zeit ausgeschöpft. Nun geht das Programm ab April in eine neue Förderrunde. Wichtig: Der Zuschuss kann nur gewährt werden, wenn der Zuwendungsantrag vor der Beschaffung des Lastenrades gestellt und genehmigt wurde.
Alle Bedingungen und wie und wo man eine Förderung beantragen kann, sind auf www.moinzukunft.hamburg/lastenrad-programm nachzulesen. Anträge können ab dem 1. April 2020 bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB), die das Förderprogramm für die Umweltbehörde umsetzt, eingereicht werden.