Kurzzeitparkplätze im Torfstecherweg

Diese Parkplätze im Torfstecherweg werden in Kürze zu kostenpflichtigen Kurzzeitparkplätzen umgewandelt. Foto: W: Marsand

Bald nur noch gegen Gebühr
Kurzzeitparkplätze im Torfstecherweg

(mk) Neugraben. Im Bereich Torfstecherweg hat vor kurzem ein Bäcker einen Laden eröffnet. Weitere Geschäfte wie aktuell ein Friseurladen kommen dazu.
Vor den Geschäften befindet sich ein Parkstreifen für mehrere Pkw ohne Parkzeitbeschränkung, welche in erster Linie von Anwohnern oder Besuchern des BGZ oder Nutzern der S-Bahn dauerhaft belegt werden. Dagegen wendet sich nun ein CDU-Antrag. „Um den Kunden der Läden einen Parkplatz bieten zu können, wäre es sinnvoll, die Parkplätze parkscheinpflichtig zu machen oder aber hier eine Parkscheibenregelung (bis 30 Min.) – wie am Parkstreifen vor dem BGZ – einzuführen. Somit würde der Verkehr aus den umliegenden Straßen ferngehalten werden“, heißt es seitens der CDU.
Als Konsequenz fordert die CDU die Verwaltung auf, zu veranlassen, „dass die Parkplätze vor der Ladenzeile entlang des Torfstecherweges werktags von 7 bis 18 Uhr als Kurzzeitparkplätze (bis 30 Min.) ausgewiesen werden.“
Die Behörde für Inneres und Sport nahmt zu dem CDU-Antrag wie folgt Stellung: „In der Kenntnisnahmeverschickung des Bezirksamtes Harburg, Abteilung Tiefbau – H/MR 21, vom 13. April 2015 zu der Baumaßnahme: Liegenschaftserschließung Neugraben-Fischbek 65, Teilbaumaßnahme: Herstellung eines Parkstreifens im Torfstecherweg wird unter Punkt 3.2 (Einzelheiten der Planung) unter dem Absatz Ruhender Verkehr genannt, dass die Parkstände als Kurzzeitparkplätze eingerichtet werden sollen. Durch Zufall wurde dem PK 47 bekannt, dass ein Bäcker sein Geschäft im Torfstecherweg 2 bereits eröffnet hat.“ Daraufhin wurde, so die Verwaltung weiter, wie bereits in den Vorjahren abgesprochen, am 11. Mai 2017 eine Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen straßenverkehrsbehördlich angeordnet. Diese straßenverkehrsbehördliche Anordnung wäre der Tiefbauabteilung des Bezirksamtes Harburg (H/MR 22) am 11. Mai per E-Mail zugesandt worden. Die Umsetzung der Maßnahme würde zeitnah erfolgen, kündigte die Behörde an.