Herrenlose Einkaufswagen: Wer ist zuständig?

Herrenlose Einkaufswagen: Wer ist zuständig?.

Anfrage der CDU-Fraktion.

Herrenlose Einkaufswagen stehen immer mal wieder an Straßen oder liegen in Grünanlagen – auch in Harburg.
Die Mitnahme eines Einkaufswagens als rollende Einkaufstasche vom Geschäft (Discounter, Getränkemarkt, Baumarkt usw.) bis vor die heimische Haustür sei zwar kein Diebstahl, so die CDU-Fraktion, doch immerhin eine Unterschlagung. Denn: „Der Wagen ist weiterhin Eigentum der Filiale bzw. des Konzerns.“
Die Christdemokraten haben sich jetzt des Themas angenommen und versuchen mittels sechs Fragen zu ermitteln, wie dieser Missstand beseitigt werden könnte.
Sie fragen beispielsweise, ob erhoben, „wie viele herrenlose Einkaufswagen in den vergangenen 12 Monaten außerhalb der Markt-Parkplätze im Bezirk Harburg abgestellt wurden, ob es innerhalb des Bezirks Schwerpunkte für Einkaufswagen-Mitnahmen gibt, von denen einzelne Filialen besonders betroffen sind und ob es eine grundsätzliche Rücknahmepflicht des Marktes gibt, wenn er als Eigentümer eines verwaisten Einkaufswagens identifiziert werden kann (egal, in welchem Zustand sich der Wagen befindet)?
Auch soll geklärt werden, welche behördliche Stelle für die Entfernung und Entsorgung des Wagens zuständig ist, wie hoch sind die Kosten für das Einsammeln und Rückführen oder Entsorgen eines verwaisten Einkaufswagens sind und ob diese Kosten dem Einkaufswagen-Eigentümer in Rechnung gestellt werden?
Schließlich möchte die CDU in Erfahrung bringen, inwieweit ist der Bezirk mit besonders betroffenen Geschäften im Gespräch ist, um die Mitnahme von Einkaufswagen zu verhindern (z. B. durch Blockiersysteme mittels Magnetband im Boden oder mithilfe von Funk). In beiden Fällen würden beim Verlassen des definierten Geschäftsgeländes die Wagenräder blockieren.
Außerdem solle in Zukunft gewährleistet werden, dass die Märkte selbst oder von ihnen beauftragte Firmen dafür sorgen, dass mitgenommene Wagen eingesammelt und zum Markt zurückgeholt werden.