Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung.

Bebauungsplanverfahren Neugraben-Fischbek 76 (Fischbeker Heuweg).

Das Bezirksamt Harburg führt für den Entwurf des Bebauungsplans Neugraben-Fischbek 76 (Fischbeker Heuweg) die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit aufgrund der SARS-CoV-2-Epidemie in Form einer öffentlichen Auslegung vom 26. April bis einschließlich 10. Mai 2021 durch. Die Planunterlagen werden in dieser Zeit montags bis donnerstags (jeweils 9 bis 15 Uhr) sowie freitags (9 bis 13 Uhr) im Bezirksamt Harburg – Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt, Harburger Rathausforum 2, 21073 Hamburg, im Foyer öffentlich ausgelegt. Gleichzeitig wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Aufgrund der aktuellen Situation sind Terminvereinbarungen telefonisch unter 040 42871-2342 oder -2258, oder per E-Mail an uwe.schoenherr@harburg.hamburg.de erforderlich. Für den Auslegungsort sind die besonderen Nutzungsbedingungen im Rahmen der Bekämpfung der Covid-19-Pandemie zu beachten. Die geltenden Abstandsregelungen sind einzuhalten.
Die Unterlagen sind im Auslegungszeitraum außerdem im Internet unter https://www.hamburg.de/harburg/bebauungsplaene/14989300/neugraben-fischbek-76/ verfügbar. Stellungnahmen können auch unter Verwendung des kostenlosen Online-Dienstes „Bauleitplanung“ auf den Seiten des Hamburg-Services abgegeben werden. Vor der Nutzung ist eine kostenlose Registrierung erforderlich. Der Online-Dienst ist unter https://bauleitplanung.hamburg.de aufrufbar. Mit dem Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 76 sollen die derzeit überwiegend brachliegenden Flächen am Fischbeker Heuweg geordnet und für eine städtebauliche Entwicklung planungsrechtlich vorbereitet werden. Aufgrund der verhältnismäßig geringen städtebaulichen Dichte sollen die westlichen Teilflächen einer Wohnungsbauentwicklung zugeführt werden. Diese Nutzungsabsicht soll durch eine Kita sowie nach Möglichkeit durch die Einbindung der bestehenden gewerblichen Nutzungen ergänzt werden. Die östlichen Teilflächen, die durch Grünstrukturen und Baumstandorte geprägt sind, sollen als Grünflächen gesichert werden. Des Weiteren sollen der vorhandene Reithof, die bestehende Feuerwehr sowie die ortsbildprägenden Grünstrukturen durch entsprechende Festsetzungen in den Bebauungsplan übernommen werden, heißt es in einer Pressemitteilung des Bezirksamtes Harburg.