Finanzamt berücksichtigt elektronisch vorliegende Daten automatisch

Finanzamt berücksichtigt elektronisch vorliegende Daten automatisch.

Einkommensteuererklärung wird einfacher.

Viele Menschen, vor allem Rentnerinnen und Rentner sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, können ihre Steuererklärung ab dem Veranlagungszeitraum 2019 wesentlich einfacher erstellen. Der Finanzverwaltung liegen inzwischen viele steuerlich relevante Daten in elektronischer Form vor. Diese müssen nun nicht mehr selbst in der Einkommensteuererklärung erklärt werden – sie werden vom Finanzamt automatisch berücksichtigt. Die Papiervordrucke für die Einkommensteuererklärung wurden deshalb für den Veranlagungszeitraum 2019 neu gestaltet. Bereiche für Daten, die der Finanzverwaltung in der Regel bereits elektronisch vorliegen, sind farblich hervorgehoben und müssen grundsätzlich nicht mehr ausgefüllt werden. Dies betrifft beispielsweise Lohndaten, Renten oder bestimmte Beiträge zur Kranken-/Pflegeversicherung und Altersvorsorge. In bestimmten Fällen kann sogar die Abgabe der Anlagen N (Angaben zu Arbeitslohn) und R (Angaben zu Renten und Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen) sowie Vorsorgeaufwand komplett entfallen, soweit keine abweichenden oder zusätzlichen Werte vorliegen. Damit wird der Umfang der Papiererklärungen deutlich reduziert.
Noch komfortabler ist die elektronische Abgabe der Steuererklärung über ‚Mein ELSTER – Ihr Online-Finanzamt‘. Dort können die dem Finanzamt vorliegenden Daten einfach per Mausklick in die Steuererklärung übernommen werden (vorausgefüllte Steuererklärung). Anschließend kann die voraussichtliche Steuer automatisch berechnet und die Erklärung komplett papierlos und sicher an das Finanzamt übermittelt werden. Nach der Bearbeitung durch das Finanzamt können das Ergebnis des Steuerbescheids elektronisch abgerufen und eventuelle Abweichungen bequem überprüft werden. Weitere Informationen dazu sind zu finden unter www.elster.de.