Erbbauzins sinkt erneut und macht Erbbaurechte attraktiver

Die Gebühr für Wege die laut Wegeverzeichnis von der Stadtreinigung gesäubert werden steigt um 22 Prozent. Foto: Ein

Erbbauzins sinkt erneut und macht Erbbaurechte attraktiver.

Änderung städtischer Gebühren ab 2020.

Die Behörden haben die Kostendeckung der städtischen Gebühren überprüft und dem Senat in einigen Fällen Anpassungen an die aktuelle Kostenentwicklung vorgeschlagen. Der Senat hat Anfang Dezember letzten Jahres die Gebührenänderungen beschlossen, die zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten sind.
Die meisten Gebührenanpassungen bewegen sich in einem Rahmen von rund zwei bis drei Prozent. „Die Gebührenanpassungen müssen das gebührenrechtliche Kostendeckungsprinzip berücksichtigen, sie bewegen sich gleichwohl alle in einem vertretbaren Rahmen. Aufgrund der Absenkung des kalkulatorischen Zinssatzes auf 1,25 Prozent können dadurch auch die Erbbauzinsen für Wohn- und Gewerbeimmobilien erneut gesenkt werden. Im Sinne unseres Grundsatzes Vorfahrt für das Erbbaurecht machen wir dieses bodenpolitische Instrument damit noch attraktiver. Erfreulich ist außerdem, dass wir bei der Hausmüllentsorgung und bei der Sielbenutzung die Gebühren stabil halten konnten, hier wird es zum 1. Januar 2020 keine Erhöhung geben“, so Finanzsenator Andreas Dressel.
Einzelbeispiele, die die Hamburgerinnen und Hamburger direkt betreffen:
Baugenehmigungen: Erhöhung der Gebühr für Baugenehmigungen um 1,7 Prozent, um der Kostenentwicklung zu folgen.
Kalkulatorischer Zinssatz: Der kalkulatorische Zinssatz sinkt von 1,5 auf 1,25 Prozent. Für Erbbaurechte an städtischen Grundstücken kann dadurch der Erbbauzins für Wohngebäude auf 1,5 Prozent (bislang 2 Prozent) und für Gewerbeimmobilien auf 1,8 Prozent (bislang 2,2) reduziert werden.
Gehwegreinigung: Die Gebühr für Wege, die laut Wegeverzeichnis von der Stadtreinigung gesäubert werden, steigt um 2,2 Prozent. Ein Besitzer eines Einfamilienhauses mit einer Grundstücksbreite von 15 Frontmetern und einer wöchentlichen Reinigungsfrequenz (Gebührenklasse 001) zahlt danach pro Frontmeter monatlich einen Cent mehr. Die Mehrkosten belaufen sich auf 1,80 Euro pro Jahr.
Verwahrgebühr für Fahrzeuge: Verringerung der Gebühr für die ersten 24 Stunden. Die Gebühr des Folgetags wird auf Parkgebührenniveau umliegender Parkhäuser erhöht, um die Lenkungsfunktion zu stärken.
Die Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg sind nach der Bundes- und Landesgesetzgebung dazu verpflichtet, Gebühren grundsätzlich kostendeckend zu erheben. Dabei werden individuell zurechenbare, öffentliche Leistungen dem Empfänger in Rechnung gestellt. Viele Gebühren sind von der Kostendeckung befreit, zum Beispiel aus sozialen Gründen, der Zweckmäßigkeit oder auch der bewussten Steuerung. Daneben gibt es Leistungen, die in den Gebührenordnungen komplett gebührenfrei gestellt werden.