Digitales Impfzertifikat jetzt auch in Hamburg

Digitales Impfzertifikat jetzt auch in Hamburg.

Gelber Impfpass oder Impfnachweisformular gelten weiter.

Als Nachweis über die Corona-Schutzimpfung reichen gegenwärtig und auch weiterhin der gelbe Impfpass oder das ausgestellte Impfnachweisformular aus. Das digitale Impfzertifikat ist eine Ergänzung. Es dient dazu, den Impfnachweis leichter mitführen und kontrollieren zu können. Seit dieser Woche kann es in Hamburg unter Vorlage der schriftlichen Impfbestätigung in Apotheken ausgestellt werden. Wer im Impfzentrum geimpft wurde, muss den Weg in eine Apotheke nicht antreten, sondern kann sich das Zertifikat direkt herunterladen.
Das Impfzertifikat enthält einen QR-Code. Dieser kann beispielsweise von der Corona-Warn-App eingelesen und dann bei Kontrollen vorgezeigt werden. Wer kein Smartphone nutzt, kann wie bislang den papierhaften Impfnachweis vorzeigen – daneben ist es, sofern gewünscht, auch möglich, sich das Impfzertifikat in einer Apotheke ausstellen zu lassen und den QR-Code auf Papier vorzuzeigen.
Personen, die ihre Schutzimpfung im zentralen Impfzentrum in den Hamburger Messehallen erhalten haben, müssen sich zum Erhalt des Zertifikates nicht erneut ins Impfzentrum oder eine Apotheke begeben. Dafür wurde ein Online-Service eingerichtet, der ab sofort zur Verfügung steht. Über die Internetseite www.panex-impfzertifikat.de können Sie Ihr Impfzertifikat bequem herunterladen. Das gilt sowohl für bereits durchgeführte Schutzimpfungen, wie auch für noch anstehende Termine. Zur Identifikation ist es erforderlich, dass Sie neben Angaben zur Person die Nummer der Impfbestätigung sowie die Chargen-Nummer des Impfstoffes eingeben. Diese Angaben sind auf Ihrer Impfbestätigung enthalten. So wird sichergestellt, dass nur die berechtigte Person Zugriff auf das Zertifikat hat. Nach Eingabe der Daten erhalten Sie ein individuelles Dokument mit dem Impfzertifikat zum Download. Dieses können Sie nun mit der Kamera Ihres Smartphones in die App einlesen.
Bei dem QR-Code, der auf Ihrer Impfbestätigung abgedruckt ist, handelt es sich nicht um den QR-Code des Impfzertifikats; dieser enthält nur Ihre Angaben in codierter Form.
Der separate Download des Zertifikats ist erforderlich, damit Ihr Zertifikat bundes- und europaweit einheitlich gültig ist.
Unabhängig davon, wo die Schutzimpfung durchgeführt wurde, kann das Impfzertifikat in einer Apotheke ausgestellt werden. Dafür legen Sie die schriftliche Impfbescheinigung sowie ein Ausweisdokument vor. Für Sie entstehen keine unmittelbaren Kosten. Die Gebühren für die Ausstellung des Zertifikats rechnen die Apotheken mit dem Kostenträger ab. Eine Ausstellung des Zertifikats kann sowohl aufgrund des Eintrags im gelben Impfpass als auch aufgrund einer ärztlich ausgestellten Ersatzbescheinigung, die beispielsweise durch ein mobiles Impfteam ausgegeben wurde, erfolgen. Die teilnehmenden Apotheken können unter www.mein-apothekenmanager.de eingesehen werden.
Personen, die ihre Schutzimpfung von einem mobilen Team erhalten haben, werden in Kürze daneben über einen Weg informiert, wie sie ihr Impfzertifikat ebenfalls direkt vom Impfzentrum erhalten können.
Die Arztpraxen sind technisch noch nicht in der Lage, das Impfzertifikat zu erstellen. Die vom Bundesgesundheitsministerium bereitgestellte Software ist noch nicht verfügbar. Sobald dies der Fall ist – wohl gegen Ende des Monats – können alle Menschen, die sich beim niedergelassenen Arzt impfen lassen, dort auch den QR-Code für den digitalen Impfausweis erhalten. Der Arzt kann auch Menschen, die ihre Impfung an anderer Stelle erhalten hatten, diesen Code erstellen. Allerdings ist der Arzt hierzu nicht verpflichtet, sodass es sich empfiehlt, sich vorher in der Praxis zu erkunden, ob diese Leistung angeboten wird.
Das digitale Impfzertifikat dient dazu, nachzuweisen, dass Sie eine Corona-Schutzimpfung erhalten haben. Damit müssen Sie bei vollständigem Impfschutz bestimmte Einschränkungen nicht mehr einhalten. Dies gilt 14 Tage nach Vervollständigung der Impfserie, also in der Regel nach der zweiten Impfung. Beispielsweise werden Sie dann nicht mitgezählt, wenn es um eine maximale Personenzahl geht, die sich im Rahmen der Kontaktbeschränkungen treffen darf. Außerdem müssen Sie keinen negativen Corona-Test vorweisen, wenn Sie Veranstaltungen besuchen oder Dienstleistungen in Anspruch nehmen wollen. Der papierhafte gelbe Impfausweis oder eine vom Impfarzt ausgestellte Ersatzbescheinigung gelten uneingeschränkt weiterhin und ermöglichen ebendiese Erleichterungen.
Nachdem Sie das aktuelle Update der Corona-Warn-App oder die CovPass-App auf Ihr Smartphone geladen haben, scannen Sie mit der App das Impfzertifikat. Der Nachweis für die Corona-Impfung wird dadurch auf dem Smartphone gespeichert. Mit dem QR-Code können Sie den Corona-Impfschutz nachweisen. Bei einer Überprüfung wird der QR-Code von Ihnen vorgezeigt und von der prüfenden Person gescannt. Ein Zugriff kann nur erfolgen, wenn Sie das Zertifikat bewusst vorzeigen. Auf der Prüf-App werden nur die für die Prüfung notwendigen Informationen angezeigt: der Impfstatus, der Nachname, der Vorname und das Geburtsdatum. Informationen zum digitalen Impfzertifikat sind unter www.digitaler-impfnachweis-app.de abrufbar.