Bußgelder für das Gemeinwohl

Zweimal im Jahr werden in Hamburg Bußgelder aus Strafverfahren an gemeinnützige Einrichtungen und Vereine ausgeschüttet. Der Lernort Kulturkapelle hat ebenfalls finanzielle Unterstützung bekommen Foto: au

Bußgelder für das Gemeinwohl.

Justiz schüttet 1,57 Millionen Euro aus.

Zweimal im Jahr werden in Hamburg Bußgelder aus Strafverfahren an gemeinnützige Einrichtungen und Vereine ausgeschüttet. Dafür standen im Jahr 2023 insgesamt rund 1,57 Millionen Euro zur Verfügung. Das ist deutlich mehr als in den vergangenen Jahren. Die Beträge aus dem Sammelfonds für Bußgelder gingen an mehr als 330 Einrichtungen und Vereine, darunter auch viele im Hamburger Süden.
Ausgeschüttet werden die Beträge in unterschiedlichen Fördergebieten wie Kinder- und Jugendhilfen, Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit, Beratung und Hilfe bei Gesundheitsthemen, Natur- und Umweltschutz sowie Wissenschaft, Bildung und Kunst. Hier ein Auszug der Begünstigten: BI Bildung und Integration Hamburg Süd gGmbH (500 Euro); DRK-Kreisverband Hamburg-Harburg – Harburg-Huus (5.700 Euro); Lernort KulturKapelle Wilhelmsburg (1.500 Euro); Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Neugraben e.V. (900 Euro); Museum Elbinsel Wilhelmsburg (1.000 Euro), ParkSportInsel e.V. (5.400 Euro); Schulverein der Schule auf der Veddel e.V. (5.461,28 Euro); SymphonING e.V. (500 Euro); Verein zur Förderung der Nelson-Mandela-Schule im Stadtteil Kirchdorf e.V. (500 Euro); Wilhelm Carstens Gedächtnis-Stiftung (500 Euro); Wilhelmsburger Krankenhaus Groß-Sand, Träger: Katholische Kirchengemeinde St. Bonifatius (2.000 Euro).
Zu den rund 1,57 Millionen Euro aus dem Sammelfonds für Bußgelder kamen auch im vergangenen Jahr die Direktzuweisungen. Dabei werden Gelder nicht einzelnen Fördergebieten zugewiesen, sondern gleich direkt an bestimmte Vereine und Einrichtungen ausgeschüttet. Im Jahr 2023 lag die Höhe dieser Direktzuweisungen bei rund 109.000 Euro – auch hier ein großes Plus gegenüber den Vorjahren.