Brexit und danach

M. Kazanci -Auf dem Foto befindet sich Metin Hakverdi an der Grenze zwischen der Republik Irland und Nordirland das zum Vereinigten Königreich gehört.

Brexit und danach.

Hakverdi informiert.

Der Termin für den Austritt Großbritanniens (GB) aus der Europäischen Union (EU), besser bekannt unter dem Kürzel BREXIT, soll Ende März 2019 stattfinden. Am 23. Juni 2016 hatte eine knappe Mehrheit für einen Austritt Großbritanniens aus der EU votiert. Ende März 2017 beantragte die aktuelle Premierministerin Theresa May den Austritt aus der EU. Nach dem EU-Recht bleiben nach dem Antrag zwei Jahre Zeit, um die Bedingungen des Austritts auszuhandeln. „Die Zeit wird knapper und knapper. Nach dem bisherigen Zeitplan hätte bereits in diesem Monat das Austrittsabkommen finalisiert werden sollen“, sagt Metin Hakverdi. „Mit diesem Zeitplan sollte sichergestellt werden sollen, dass die nationalen Parlamente der 27 EU-Mitgliedstaaten das Austrittsabkommen fristgerecht ratifizieren“, so der Abgeordnete.
Metin Hakverdi ist für Harburg und Süderelbe im Deutschen Bundestag. Er ist der Berichterstatter für Brexitfragen der SPD-Bundestagsfraktion. Die Verhandlungen würden sich deshalb hinziehen, weil es keinen Durchbruch bei den Verhandlungen zum Grenzregime zwischen Nordirland (GB) und Irland gebe. Nach dem Austritt GBs aus der EU wird die Grenze Irlands die EU-Außengrenze zu GB. Mitte dieses Monats reiste Hakverdi nach Irland, um sich einen unmittelbaren Eindruck zu verschaffen und mit den Menschen vor Ort ins Gespräch zu kommen. „Das Thema ist hochsensibel und sehr emotional“, sagt Hakverdi. Er erinnert an das sogenannte Karfreitagsabkommen. Mit dem Karfreitagsabkommen endeten die bürgerkriegsähnlichen Zustände auf der Insel. Deshalb gelte es, die Ergebnisse dieses Vertrages auch in einem künftigen Abkommen zwischen der EU und GB zu respektieren. Hakverdi meint, dass man beim aktuellen Verhandlungsstand davon ausgehen könne, dass es zu einer Einigung kommt. Deshalb befasse man sich im Deutschen Bundestag auch intensiv mit den Folgen eines Austritt GBs aus der EU ohne Abkommen, was als harter Brexit bezeichnet wird. „Wir haben viel Regelungsbedarf“, sagt Hakverdi. Wir müssen einen rechtlichen Rahmen für die Menschen schaffen, deren Status sich bisher aus dem Europarecht ableitet, das nach dem Austritt nicht mehr auf Großbritannien anwendbar sein werde. Das beträfe auch britische Unternehmen, die in Deutschland aktiv sind und deren Status sich aus dem Europarecht ableite. Der Austritt GB beträfe das Steuerrecht, das Familienrecht usw. Der Hamburger Hafen ist ein zentraler Umschlagsplatz für den Warenhandel mit Großbritannien, weshalb sich der Zoll auch intensiv auf den Austritt GBs vorbereite. „Der Brexit betrifft auch uns in Harburg und Süderelbe“, so der Hakverdi. Deshalb wolle er mit den Bürgerinnen und Bürgern dazu ins Gespräch kommen. Er lädt zu seiner nächsten Veranstaltung am Samstag, dem 10. November, um 14 Uhr in das Herber-Wehner-Haus, Julius-Ludowieg-Straße 9 ein. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.