Bebauungsplanentwurf Eißendorf 49 (Lichtenauerweg)

Bebauungsplanentwurf Eißendorf 49 (Lichtenauerweg).

Öffentliche Auslegung im Bezirksamt.

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Eißendorf 49 (Lichtenauerweg) sollen die im Plangebiet gelegene Sportplatzanlage sowie die Bestandsbebauung (Vereinsgebäude und Umkleidekabinen) überplant und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines Wohnquartiers mit einer Kindertagesstätte für etwa 110 bis 120 Kinder geschaffen werden. Es ist geplant, dort etwa 218 Wohneinheiten – hiervon 30 % öffentlich gefördert – als Geschossmietwohnungen zu realisieren. Zu dem vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren wurde ein städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt.Eine Umweltprüfung sowie ein Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft sind in diesem Fall nicht erforderlich; auch Änderungen des Flächennutzungsplans nicht. Es bleibt aber die Verpflichtung, die Belange des Naturschutzes zu beachten. Der Artenschutz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes sowie der Baumschutz nach der Baumschutzverordnung bleiben unberührt.
Die Entwürfe (zeichnerische Darstellungen mit textlichen Festsetzungen und Begründung) werden vom 17. Februar bis einschließlich 23. März 2021, montags bis freitags (jeweils 9 bis 15 Uhr) im Bezirksamt Harburg – Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt, Harburger Rathausplatz 2, im Foyer, 21073 Hamburg), öffentlich ausgelegt. Wegen der Coronavirus-Situation sind Terminvereinbarungen erforderlich unter 040 42871-2359 oder -2258). Die Unterlagen sind außerdem im Internet verfügbar: http://www.hamburg.de/stadtplanung-harburg/.
Stellungnahmen können auch unter Verwendung des kostenlosen Online-Dienstes „Bauleitplanung“ auf den Seiten des Hamburg-Services eingesehen und abgegeben werden. Vor der Nutzung ist eine kostenlose Registrierung erforderlich. Alle Online-Dienste des Hamburg-Services sind unter der Adresse https://bauleitplanung.hamburg.de aufrufbar.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurf im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamtes Harburg schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.