Aufnahme in das Wohnungsbau-Programm nicht wahrscheinlich

W. Marsand -Auf der grünen Freifläche im Reetkükenweg soll laut des Bezirksamtes Harburg kein Wohnungsbau stattfinden.

Aufnahme in das Wohnungsbau-Programm nicht wahrscheinlich.

Grünfläche im Reetkükenweg bleibt wohl Park.

Im Dornröschenschlaf befand sich eine Fläche im Reetkükenweg bis eine FDP-Anfrage die Ruhe jäh unterbrach. Die Rede ist vom Bebauungsplan Hausbruch 24 von 1974. In diesem wurde im nördlichen Teil eine Grünfläche realisiert, die im Bebauungsplan als Parkanlage und Spielplatz ausgewiesen wird. Bis auf eine weitläufige Grünfläche und einem torähnlichen Gebilde erinnert nichts an diese ambitionierten Pläne aus der Mitte der 1970-Jahre. Auch das Bezirksamt Harburg weiß nicht, warum die Freizeitanlage nie Gestalt angenommen hat.„Es kann heute nicht mehr geklärt werden, warum nach der Aufstellung des Bebauungsplans im Jahr 1974 kein Spielplatz realisiert wurde“, bestätigt der Bezirk.
Die Parkanlage sei aufgrund fehlender Sitzmöglichkeiten allerdings auch nur bedingt als Begegnungsstätte geeignet. Die Möglichkeiten zum Bolzen, als auch für Lauf- und Fangspiele wären jedoch durchaus gegeben. Konkrete Pläne für eine Umsetzung einer neuen Freizeitanlage gebe es nicht. Dafür seien aber sowohl die finanziellen als auch die personellen Ressourcen zur Realisierung eines Spielplatzes oder zur weiteren Ertüchtigung als Begegnungsstätte nicht vorhanden, räumte das Bezirksamt ein.
Wenn die Fläche also brach liegt, dann könnte sie doch für den Wohnungsbau interessant sein?, fragte die FDP. Die Aufnahme der Fläche in das Wohnungsbau-Programm wäre möglich, bejaht das Bezirksamt, da eine Aufnahme in das Programm nur eine strategische Absichtserklärung bedeute und keine baurechtliche Zulässigkeit herstelle.
Eine Aufnahme in das Wohnungsbauprogramm wäre aber aus folgenden Gründen laut Bezirk nicht wahrscheinlich und nicht sinnvoll: Die planungsrechtliche Ausweisung (Parkanlage) sei weiterhin bis zu einer Planrechtsänderung gültig und verbindlich. Das Planrecht wäre auch nicht als obsolet zu betrachten, da die Fläche die Funktion der Begegnungsstätte auch ohne Möblierung erfüllen kann und die Einrichtung einer Spielplatzfunktion weiterhin möglich und nicht dauerhaft ausgeschlossen ist.
Der Verfahrensaufwand eines Plan(-änderungs)-verfahrens für eine nur 2.500 Quadratmeter große Fläche stünde außer Verhältnis zum erreichbaren Nutzen. Für das Wohnungsbauprogramm gilt ein Schwellenwert von 20 Wohneinheiten. Diese ließen sich auf dem Grundstück (rund 2500 Quadratmeter) zwar mit einer verdichteten, mehrgeschossigen Bebauung erreichen, würden in der näheren Umgebung dann aber einen untypischen Fremdkörper darstellen (Baumasse, Geschossigkeit). Eine dem Umfeld angepasste Bebauung mit Doppelhäusern oder kurzen Reihenhaus-Zeilen käme auf maximal acht Wohneinheiten. Eine öffentliche Grünfläche (Parkanlage) stelle auch und gerade ohne speziell ausgebauten Nutzungszweck einen ökologischen, klimatischen und erholungsgeeigneten (multifunktionalen) Wert dar, dessen Erhalt im Planverfahren gegen eine bauliche Nutzung abgewogen werden müsste, führte das Bezirksamt aus.