Aktiver Lärmschutz: Senat mach Rönneburgern keine Hoffnung

Aktiver Lärmschutz: Senat mach Rönneburgern keine Hoffnung.

DB AG bleibt dabei: Wirtschaftlich unverhältnismäßig.

„Die DB AG … sieht derzeit jedoch keine Möglichkeit, dem geäußerten Wunsch nach aktivem Schallschutz in den angesprochenen Bereichen nachzukommen.“ Das geht aus einer Antwort der Wirtschafts- und Verkehrsbehörde auf den Antrag der Harburger SPD-Fraktion in der Bezirksversammlung zum Problem „Bahn-Kreuzungsbauwerk – Mehr Lärmschutz für Rönneburg“ hervor. Das Schall- und Erschütterungsgutachten mache deutlich, so die Bahn AG weiter, dass nur ein kleiner Teil des Stadtteils Rönneburg (Bereich um die Straße Reller) von der Baumaßnahme Überwerfungsbauwerk betroffen sei. Der Anspruch auf Lärmschutz werde in diesem Bereich durch passive Maßnahmen eingehalten (z.B. Schallschutzfenster), da aktiver Lärmschutz in einem solchen kleinen Bereich wirtschaftlich unverhältnismäßig sei.
Der Senat seinerseits verweist darauf, dass er sich für den Erlass des Gesetzes zum Verbot des Betriebs lauter Güterwagen (Schienenlärmschutzgesetz) eingesetzt habe. „Hinsichtlich des Lärmschutzes wird es sich positiv auswirken“, heißt es in der Antwort weiter, „dass nach diesem Gesetz mit Beginn des Netzfahrplans 2010/2021 am 13. Dezember 2020 das Fahren oder Fahrenlassen von Güterzügen, in die laute Güterwagen eingestellt sind, auf dem deutschen Schienennetz verboten ist.“ Hiervon würden auch die Anwohner im Stadtteil Rönneburg profitieren, heißt es abschließend in der Antwort.
Einleitend hatte die Verkehrsbehörde darauf hingewiesen, dass bei dem Bau oder der wesentlichen Änderung von Eisenbahnen sicherzustellen sei, „dass durch diese keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche hervorgerufen werden können, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind.“ Die Verkehrslärmschutzverordnung bestimmt die Grenzwerte, die durch Geräusche nicht überschritten werden dürfen. Grundsätzlich bestünde ein Vorrang von aktiven Schallschutzmaßnahmen gegenüber passiven. Eine Ausnahme sei gegeben, wenn… – siehe oben.
Die betroffenen Rönneburger hatten (siehe Neuer RUF vom 6. April) bei der Lösung ihres Problems auf den Senat gebaut. Sie haben nun angekündigt, in der öffentlichen Fragestunde der nächsten Sitzung der Bezirksversammlung am 30. April (Beginn 17.30 Uhr im Harburger Rathaus) massiv für ihr Anliegen eintreten zu wollen.