Ärger wegen E-Ladestation

Laut Bezirksamt wäre der Standort für die Ladestation vor dem Praxiszentrum Neuwiedenthal zwischen BWVI, Stromnetz Hamburg und der hiesigen Tiefbauabteilung abgestimmt.Foto: hbo

Ärger wegen E-Ladestation
Praxisinhaberin kritisiert Bezirk Harburg

(mk) Neuwiedenthal. Die Inhaberin der Massagepraxis Ritscher in Neuwiedenthal, Marga Ritscher, ist sauer. Seit dem 6. Februar sind Bauarbeiter vor dem Praxiszentrum im Striepenweg, in dem sich auch ihre Massagepraxis befindet, zu Gange.
Gehwegplatten sind aufgehoben worden, damit ein kleiner Bagger einen Schacht ins Erdreich vorantreiben kann. In diesem soll ein Stromkabel für eine e-Station (Ladestation für Elektro-Fahrzeuge) verlegt werden. Für Ritscher ein Unding: An dieser Stelle halten bislang Krankenwagen, Taxen oder Privatfahrzeuge, damit die Patienten des Praxiszentrums bequem aussteigen können. Ritschers Befürchtung: Wenn an dieser Stelle nun eine Ladestation hingesetzt wird, sei kaum noch Platz für andere Fahrzeuge. Hier gelte ein eingeschränktes Halteverbot. Dass bedeutet, dass man drei  Minuten halten dürfte, um jemand rauszulassen.  Wenn nun Elektro-Fahrzeuge aufgeladen werden, dauert das länger–und das im eingeschränkten Halteverbot.  Die Patienten des Praxiszentrums müssten sehen, wo sie aus-oder einsteigen. Das wäre ein Schildbürgerstreich, meint Ritscher. Der Neue RUF fragte bei der Pressestelle des Bezirksamtes nach.
Mit dem Elektromobilitätsgesetz (EMoG) wäre die Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge gesetzlich verankert worden. Die Verringerung klima- und umweltschädlicher Auswirkungen des motorisierten Individualverkehrs sei ausdrücklich erwünscht. Erforderlich wäre hierfür zunächst das Vorhandensein der entsprechenden Infrastruktur. Dazu würden auch ausreichende Ladestationen im Bezirksamtsbereich Harburg gehören. Grundsätzlich wäre an jeder Ladesäule im öffentlichen Raum zwei Stellplätze für E-Fahrzeuge vorgesehen, erklärte die Pressesprecherin des Bezirksamtes Harburg, Bettina Maak. „Auch dieser Standort für die Ladestation ist zwischen BWVI, Stromnetz Hamburg und der hiesigen Tiefbauabteilung vorabgestimmt. Die Abstimmung der Standorte für Ladeinfrastruktur werden durch ein Verkehrsplanungsbüro begleitet und richten sich qualitativ nach dem eruierten Bedarf sowie nach technischem Aufwand. Auf den beiden Stellflächen direkt an der Ladesäule werden zukünftig nur ausgewiesene E-Fahrzeuge parken dürfen. Das bisher vorhandene eingeschränkte Halteverbot wird an die neuen Gegebenheit angepasst.
Wir gehen unter Berücksichtigung der Größe der Fläche davon aus, dass Besucherinnen und Besucher die Praxis auch weiterhin erreichen können. Dass es während der Bauarbeiten selbst zu Einschränkungen kommt, lässt sich leider nicht vermeiden“, führte Maak weiter aus.