A1: Sondierungsbohrungen

A1: Sondierungsbohrungen.

Arbeiten werden vorgezogen.

Die DEGES (Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH) führt, beginnend am 19. Februar, 21 Uhr bis zum 15. März, 5 Uhr Sondierungsbohrungen für den geplanten Ausbau der A1 zwischen der Anschlussstelle (AS) HH-Moorfleet und dem Autobahndreieck (AD) Norderelbe durch.
Die Arbeitsstätte wird östlich und westlich der Norderelbbrücke eingerichtet, um qualifizierte Bodenerkenntnisse für den notwendigen Neubau der Norderelbbrücke zu bekommen. Die Arbeiten finden im Bereich der bereits bestehenden Baustelleneinrichtung der Hamburg Port Authority östlich der Norderelbbrücke und im Rampenbereich des Zubringers der A25 zur A1 statt. Im westlichen Bereich der Norderelbbrücke wird der Standstreifen und der Hauptfahrstreifen des Abzweigers zur A255 Richtung Hamburg benötigt. Der Hauptfahrstreifen des Verbindungsastes wird verkürzt.
Auf der A1 in Fahrtrichtung Bremen selbst kommt es zu keiner Fahrstreifensperrung. Es bleibt die Dreistreifigkeit erhalten. Um jedoch genügend Arbeitsraum zu erhalten, wird die A1 im genannten Bereich mit Fahrstreifenbreiten von 3,50 m, 3,50 m und 2,95 m versehen. Die Markierungen werden aufgrund der Witterungsverhältnisse aufgespritzt und nicht geklebt. Das erhöht die Verkehrssicherheit im Bereich. Die Markierungsarbeiten sind stark witterungsabhängig.
Um die Verkehrsbehinderungen auf der A1 während der Sondierungsarbeiten auf ein Minimum zu reduzieren, werden die notwendigen Arbeiten vorgezogen, um den Effekt der coronabedingten verringerten Pendlerverkehre im Lockdown zu nutzen. Zudem werden im Bereich vier parallel arbeitende Bohrgeräte im Zeitraum von 6 Uhr bis 18 Uhr im Schichtbetrieb eingesetzt, um die Arbeiten gesichert vor der angekündigten 79 Stunden Vollsperrung der A7 vom 18. März, 22 Uhr bis zum 22. März, 5 Uhr abzuschließen. Die Bohrgeräte werden jeweils durch zwei Personen bedient und führen bis zu 35 m tiefe Aufschlussbohrungen aus. Neben den Großbohrungen, werden auch weitere Aufschlüsse und Feldversuche ausgeführt, um detaillierte Informationen über die Tragfähigkeit zu erlangen. Im Baustellenbereich gilt eine maximale Höchstgeschwindigkeit zum Schutz der Arbeiter:innen von 80 km/h.