Harburger SPD: Keine Grundlage für Öffnung der Alten Süderelbe

pm -Ein lupenreines Biotop hat sich in der Alten Süderelbe entwickelt

Harburger SPD: Keine Grundlage
für Öffnung der Alten Süderelbe.

Bundesverwaltungsgericht in Leipzig würde nein sagen.

Das Forum Tideelbe hat im September seinen Ergebnisbericht vorgelegt. Das Forum ist ein Kooperationsgremium der Länder Schleswig-Holstein (Koalition CDU, Grüne und FDP), Niedersachsen (SPD, CDU) und Hamburg (SPD, Grüne), des Bundes und vielen weiteren Institutionen mit dem Ziel einer nachhaltigen Entwicklung der Tideelbe. Vor allem das Sedimentmanagement im Zuge der Fahrrinnenanpassung war Gegenstand der Arbeit des Forums, in dem unter anderem auch Umweltverbände wie der NABU und der BUND vertreten sind.
Im Rahmen des Prüfungsprozesses sind verschiedene Maßnahmen entlang der Elbe geprüft worden, um dem Fluss mehr Raum zu geben und damit den aufgrund des beschleunigten Tidestroms entstandenen Überschuss an Sedimenten zu reduzieren und hochwertige Tide-Lebensräume zu schaffen. Dass durch diese Maßnahmen ebenso wertvolle Lebensräume für Tiere und Pflanzen verschwinden und im Extremfall auch Menschenleben gefährdet werden (Der Neue RUF berichtete mehrfach) scheint, wie Anrainer der Alten Süderelbe sowie (Naturschutz)Verbände nun massiv kritisieren, bei den angedachten Möglichkeiten und Maßnahmen zu kurz gekommen zu sein. Auf jeden Fall hagelte aus Finkenwerder, Neuenfelde, Cranz und Francop massiven Protest. Der Grund: Eine der in Betracht gezogenen Maßnahmen war die Öffnung ebendieser Alten Süderelbe und damit die Wiederherstellung des seit Jahrzehnten nicht bestehenden Tidenhub in diesem Bereich.
In seinem Ergebnisbericht hat das Forum nunmehr empfohlen, unter anderem eine mögliche Wiederanbindung der Alten Süderelbe an den Tidestrom in einem nächsten Schritt noch vertiefter zu prüfen. Damit sollen die im vorgelegten Bericht möglichen Vorteile für die Elbe, aber auch die im Bericht aufgeführten möglichen Nachteile sowie die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen eingehend geprüft werden. Auch die beteiligten Umweltverbände NABU und BUND haben sich für eine weitere Prüfung ausgesprochen. Eine vertiefte Prüfung soll auch in Schleswig-Holstein hinsichtlich einer möglichen Öffnung der Haseldorfer Marsch durchgeführt werden. Die in einigen Jahren zu erwartenden Ergebnisse werden dann den Landesregierungen, der Bezirksversammlung Hamburg-Harburg, der Hamburgischen Bürgerschaft und dem schleswig-holsteinischen Landtag vorgelegt und beraten werden. Erst dann erfolgt eine abschließende Entscheidung.
Hierzu sagt der Vorsitzende der SPD-Bezirksfraktion Harburg, Frank Richter: „Das Ergebnis dieser vertieften Prüfung kann nur sein, dass von einer Realisierung dieser Maßnahme Abstand genommen wird. Rechtlich, ökologisch und wirtschaftlich ist die Wiederöffnung der Alten Süderelbe nicht vertretbar.“ Die Alte Süderelbe ist bereits nach der Flut 1962 durch die Erneuerung des Neuenfelder Hauptdeichs und der Errichtung des Neßdeichs vom Hauptstrom der Elbe und damit von der Tideelbe abgetrennt worden. Seit mehr als 50 Jahren ist die Alte Süderelbe somit ein Stillgewässer ohne Tidenhub.
Richter führte weiter aus: „Sie hat sich in dieser Zeit zu einem höchst wertvollen Biotop entwickelt, in dem sich eine Vielzahl seltener Tier- und Pflanzenarten, unter anderem der Fischadler und sehr viele Amphibien angesiedelt haben. Dies war auch der Grund, weshalb der Hamburger Senat Ende der Neunzigerjahre davon Abstand genommen hatte, die Alte Süderelbe als Ausgleichsmaßnahme für die Teilzuschüttung des Mühlenberger Lochs wieder für die Tide zu öffnen. An diesem Zustand hat sich nichts geändert. Eine Öffnung der Alten Süderelbe und ein Tidenhub in diesem Bereich würde zu einer Zerstörung dieser Biotope führen ohne dass unmittelbar ein vergleichbar hochwertiger Tide-Lebensraum entstehen kann. Rechtlich würde eine solche Maßnahme spätestens beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig scheitern, da derartige Biotope aufgrund der Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes einen hohen gesetzlichen Schutz genießen und zudem die Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union tangiert wäre. In ökologischer Hinsicht wäre die Zerstörung des entstandenen Biotops ohne dies nicht hinnehmbar.
Auch wirtschaftlich sei die Maßnahme nicht zu vertreten. Geschätzten Kosten in Höhe von etwa 700 Millionen € für die Wiederöffnung der Alten Süderelbe und der Errichtung eines Sperrwerks sowie jährliche Unterhaltungskosten von etwa 1 Million stünden lediglich eine Reduzierung des Sedimenteintrages in der Tideelbe von allenfalls 2-4 % je nach Ausbauvariante gegenüber. „Bei einem derart schlechten Kosten-Nutzenverhältnis und den gravierenden Folgen die eine solche Maßnahme hätte, mag gern eine vertiefte Prüfung erfolgen. Wir sind jedoch sicher, dass das Ergebnis nur sein kann, dass man diese Maßnahme nicht in Betracht zieht,“ ist sich Richter sicher.