„Wir wollen gerne im Dorf bleiben“

„Wir wollen gerne im Dorf bleiben“.

Steht ein Standortwechsel von Schönecke bevor?.

Die nächste Sitzung des Bauausschusses im Neu Wulmstorfer Rathaus am 11. Dezember könnte interessant werden. Nach Informationen des Neuen RUF wird dann der Geschäftsführer des bekannten und in Elstorf ansässigen Familienbetriebes Schönecke, Henner Schönecke, über Details eines möglichen Umzuges vom bisherigen Standort Fliegenmoor an die Mühlenstraße Auskunft geben. Auf RUF-Nachfrage wollte Schönecke lediglich bestätigen, dass er im Bauausschuss über den Standortwechsel informieren will. Es gebe keinen Zwang, den alten zu verlassen. Am Fliegenmoor könnte man noch jahrelang bleiben. Es sei alles erlaubt, was man dort mache. Das Ziel sei aber, sich zu verändern, so Schönecke. Dieser betont: „Wir wollen gerne im Dorf bleiben“. Dass es mit dem Projekt trotz Vermeidung des Namens schon weit gediehen sein muss, offenbart ein Blick in die Tagesordnung: Unter den Punkt „18. Änderung des Flächennutzungsplanes; Änderung der Nutzungsart für einen Teilbereich in Elstorf an der Mühlenstraße von „Wohnbaufläche“ in „Gewerbliche Baufläche“ wird unter dem Bereich „Sachverhalt“ unter anderem Folgendes aufgeführt: „Die Bereitstellung von gewerblichen Bauflächen, gerade auch für ortsansässige Betriebe, ist ein wichtiges Anliegen der Wirtschaftsförderung. Es gilt die Bindung an den Ort zu stärken und die Vielzahl von Arbeitsplätzen zu halten und zu sichern. Hinter diesem Aspekt müssen andere Belange gelegentlich zurückstehen. Zur Vorbereitung der Betriebsverlagerung an die Mühlenstraße (L 235) im Ortsteil Elstorf (außerhalb der Ortsdurchfahrt) ist eine vergleichsweise flächenmäßig kleine Anpassung der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes Elstorf/Schwiederstorf notwendig. Wie der Anlage Nr. 8 zu entnehmen ist, müsste die Fläche, die gemäß aktueller Beschlusslage als “Wohnbaufläche“ (W 2.1) vorgesehen ist, als “Gewerbliche Baufläche“ dargestellt werden. Die restliche Fläche östlich des vom Antragsteller benannten Flurstücks müsste konsequenterweise ebenfalls als “Gewerbliche Baufläche“ dargestellt werden. Es gilt die Städtebauliche Ordnung zu wahren und das gesetzlich gebotene Trennungsgebot zu beachten. Der Betrieb gehört baulich in ein Gewerbegebiet, wie der Landkreis in seiner Auskunft feststellt.“ Und etwas weiter wird ausgeführt, dass eine „sog. Privilegierung des Betriebes als landwirtschaftliches Unternehmen“ nicht vorliege. Das bedeute, dass seitens der Baugenehmigungsbehörde eine Genehmigung nach § 35 I BauGB nicht in Aussicht gestellt werden könnte. Somit sei eine vorbereitende Planung durch die Gemeinde notwendig. Der Bürgermeister empfehle deshalb, den Entwurf für die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes erneut öffentlich auszulegen und die Behörden und Verbände zu beteiligen, heißt es im Beamtendeutsch. Weitere wichtige Themen des Bauausschusses sind ein Sachstandsbericht zu den Fischbeker Reethen (Bauleitplanung auf Hamburger Stadtgebiet) und der B-Plan Nr. 78 „Windenergie Elstorf“ – Anpassung des Durchführungsvertrages. Die Sitzung des Bauausschusses am 11. Dezember im Neu Wulmstorfer Rathaus (Ratssaal) beginnt ab 19.30 Uhr.