Wie und warum überhaupt wählen gehen?

Bereits mit der amtlichen Wahlbenachrichtigung haben die wahlberechtigten Hamburgerinnen und Hamburger Musterstimmzettel zugeschickt bekommen um sich zu informieren. Foto: au

Wie und warum überhaupt wählen gehen?.

Hamburger Bürgerschaftswahlen 2020.

Am kommenden Sonntag, 23. Februar, wird in Hamburg eine neue Bürgerschaft gewählt. Die Bürgerschaft ist in Hamburg das Landesparlament, in anderen deutschen Bundesländern auch Landtag genannt. Als oberstes Vertretungs- und Entscheidungsgremium der Freien und Hansestadt Hamburg, das direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt wird, ist sie vor allem für die Gesetzgebung und den Haushalt zuständig. Zugleich kontrolliert die Bürgerschaft den Senat (Regierung) und wählt den Ersten Bürgermeister als Regierungschef. Mit der Teilnahme an der Bürgerschaftswahl entscheiden die Bürgerinnen und Bürger über die politischen Verhältnisse in Hamburg für die nächsten fünf Jahre. Gleichzeitig bestimmen sie, welche Abgeordneten sie in der Bürgerschaft vertreten sollen.
Wahlberechtigte Hamburgerinnen und Hamburger haben von 8 bis 18 Uhr Zeit, das für sie zuständige Wahllokal aufzusuchen oder bereits im Vorwege per Briefwahl seine Stimmen zu verteilen. Die Briefwahl kann noch bis zum 18. Februar unter www.hamburg.de/briefwahl beantragt werden.
Für die Wahl zur Bürgerschaft erhält der Wähler zwei Stimmzettel, einen gelben für die Listen der Kandidierenden der Parteien/Wählervereinigungen für ganz Hamburg (Landeslisten) und einen roten für die Listen der Kandidierenden im jeweiligen Wahlkreis (Wahlkreislisten). Für beide hat er jeweils fünf Stimmen. Auf keinen Fall sollten mehr als fünf Stimmen auf einem Stimmzettel abgeben werden, ansonsten ist der Stimmzettel ungültig!
Mit den fünf Stimmen auf dem gelben Stimmzettel mit den Listen der Kandidierenden der Parteien/Wählervereinigungen für ganz Hamburg (Landeslisten-Stimmzettel) bestimmt der Wähler zunächst, welche Partei oder Wählervereinigung wie viele Sitze in der Bürgerschaft bekommt und bestimmt damit über die Mehrheitsverhältnisse in der Bürgerschaft. Gleichzeitig wird bestimmt, in welcher Reihenfolge die Kandidierenden einer Partei oder Wählervereinigung aus dieser Landesliste in die Bürgerschaft einziehen.
Mit den fünf Stimmen auf dem roten Stimmzettel mit den Listen der Kandidierenden für den Wahlkreis (Wahlkreislisten- Stimmzettel) wird bestimmt, welche Kandidierenden den Wähler in seinem Wahlkreis in der Bürgerschaft vertritt.
Weitere Informationen unter www.hamburg.de/buergerschaftswahl.