Transit: Mit Ende der Charterfrist den Binnenhafen verlassen

mk -Die „TransitÒ soll nach Ablaufder Charterfrist den Binnenhafen umgehend verlassen

Transit: Mit Ende der Charterfrist
den Binnenhafen verlassen.

Einen zweiten Fall „Gloria D.“ soll es nicht geben.

In einem sind sich die Fraktionen in der Bezirksversammlung – was nicht gerade die Regel ist – einig: Der Pachtvertrag für das so genannte Flüchtlingsschiff „Transit“, das im Bereich des Kanalplatzes im Binnenhafen liegt, soll umgehend und fristgemäß zum Ablauf der Charterfrist zum 31. Dezember 2019„hilfsweise“ zum frühestmöglichen Zeitpunkt endgültig gekündigt werden. Darüber hinaus sind sich die Parteien auch einig, die Belegung des Wohnschiffes zu beenden „und derzeitige Bewohner umgehend in angemessenen anderen Unterkünften unterzubringen. Auf den Erhalt gegebenenfalls gewachsener Beziehungen solle möglichst Rücksicht genommen werden. Abschließend solle die Transit den Binnenhafen „unverzüglich verlassen“ damit sich nicht eine Situation vergleichbar mit dem vormaligen Schiff „Gloria D.“ wiederholt, das lediglich nach schwierigen und jahrelangen Verhandlungen Harburg schließlich 2012 verlassen konnte. Ein entsprechender Dringlichkeitsantrag war in der Bezirksversammlung zustande gekommen, weil Befürchtungen laut geworden waren, es könne sich ein zweiter Fall „Gloria D“ entwickeln. Zu einem ähnlichen Desaster dürfe es nicht wieder kommen, heißt es in dem Antrag, der einstimmig angenommen wurde.
Ende 2014 hatte die „Transit“ im Binnenhafen angelegt und bot Unterbringungskapazitäten für Flüchtlinge an. Der Chartervertrag wurde ab dem 1. Januar 2015 für fünf Jahre geschlossen und läuft somit zum Jahresende aus.
Ausgelegt ist das Schiff für 216 Gäste, aktuell ist es mit 176 Personen belegt. „Bei monatlichen Fixkosten von gut 164.700 Euro sei eine Beendigung der Charter auch im Sinne einer effizienten Haushaltsführung dringend erforderlich,“ heißt es in dem Antrag.