Thema Alter Jägerhof

Nach dem Scheitern der langwierigen Kaufverhandlungen zwischen der Finanzbehörde und der Rudolf-Steiner-Schule hinsichtlich des Alten Jägerhofs wurde es der CDU zu bunt. In einem Antrag verlangte sie von der Behörde unter anderem Aufklärung zum aktuellen Verkehrswertgutachten der Immobilie. Die Finanzbehörde beantwortet die Anfrage der CDU wie folgt: „Bei einem Verkauf im Rahmen von Direktvergaben ist nach dem Europäischen Beihilferecht ein Verkehrswertgutachten von einem unabhängigen öffentlich bestellten Sachverständigen einzuholen. Auch nach der Haushaltsordnung der Freien und Hansestadt Hamburg dürfen Vermögensgegenstände grundsätzlich nur zum Verkehrswert veräußert werden. Für zu veräußernde Grundstücke ist eine entsprechende Wertermittlung aufzustellen. In einem vom Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) eingeholten Verkehrswertgutachten aus dem Jahr 2015 wurde ein Sanierungsbedarf von rund 400.000 Euro ermittelt. Das vom VFWH vorgelegte Verkehrswertgutachten konnte aus methodischen Gründen für die Verkaufsverhandlungen nicht verwendet werden. Aktuellere Schätzungen oder Gutachten zum derzeitigen Sanierungsaufwand liegen dem LIG nicht vor. Der VFWH hat ein Kaufangebot des LIG im Juni 2016 zunächst akzeptiert, das Verhandlungsverfahren auf dieser Grundlage dann aber ab November 2017 nicht fortgeführt. Aufgrund der vorgesehenen Überplanung des Areals wurde die Vermietung an den TV Fischbek nicht verlängert. Derzeit werden die Vorgaben für eine Grundstücksausschreibung zwischen dem LIG, dem Bezirksamt Harburg und den betroffenen Fachbehörden abgestimmt.“