Silvester in der Mietwohnung

Silvester in der Mietwohnung.

Wie laut darf man feiern?.

Besonders in Großstädten wie Hamburg herrscht in der Silvesternacht geradezu Ausnahmezustand, schließlich will der Start ins neue Jahr gebührend gefeiert werden. Dabei knallen nicht nur draußen die Böller und zischen die Raketen, auch in so mancher Mietwohnung ist der Lärmpegel hoch. Doch wie sehr dürfen es Mieter zum Jahreswechsel „krachen“ lassen? „Auch an Silvester bleibt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme in Mehrfamilienhäusern bestehen“, sagt Siegmund Chychla, Vorsitzender des Mietervereins zu Hamburg. Grundsätzlich ist ab 22 Uhr die Nachtruhe einzuhalten. Weil jedoch das Feiern in der Silvesternacht zum Brauchtum gehört, gibt es eine erhöhte Toleranzgrenze.
Wer Ärger vermeiden möchte, sollte Nachbarn im Vorfeld über mögliche Partypläne informieren. Für den Haussegen hilfreich ist auch, es mit dem Feiern nicht zu übertreiben. „Mieter, die Wert darauf legen, das neue Jahr mit extremem Lärm oder ohrenbetäubender Musik zu begrüßen, sollten dies am besten nicht in ihrer Wohnung planen“, rät Chychla.
Auch beim Böllern ist Rücksicht gefragt. „Wer Feuerwerkskörper zündet, muss darauf achten, keinen Personen- oder Sachschaden anzurichten“, mahnt Chychla. In der Silvesternacht ist es ratsam, alle Fenster, Dachluken, Balkon- und Terrassentüren geschlossen zu halten und brennbare Gegenstände vom Balkon zu entfernen.
Die Tipps des Mietervereins zu Hamburg für den siche­ren Start ins neue Jahr:
– Niemals Raketen und Böller im Treppenhaus, im Hauseingang oder auf dem Balkon abfeuern!
– Achtung: Immer damit rechnen, dass Raketen und Böller auch fehlgehen können! Es muss ausreichend Platz vorhanden sein.
– Feuerwerkskörper nur in der Zeit vom 31. Dezember um 18 Uhr bis zum 1. Januar um 1 Uhr abbrennen. Diese Zeiten gelten im gesamten Hamburger Stadtgebiet. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Geldbuße!