Scheibchenweise Unterwanderung

Der Botanische Verein zu Hamburg klagt gegen die Verlegung dieses Grabens in Obergeorgswerder zugunsten eines Gebäudekompexes Foto: au

Scheibchenweise Unterwanderung.

Klage gegen Grabenverlegung.

Der Botanische Verein zu Hamburg e.V. wehrt sich mit einer exemplarischen Klage gegen die systematische Aushebelung des Naturschutzes bei Neubauprojekten. Vor zwei Wochen fand die erste Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Hamburg statt. Grund ist die Klage des Botanischen Vereins zu Hamburg gegen eine wasserrechtliche Plangenehmigung zur Grabenverlegung in Obergeorgswerder. Zum Hintergrund: In Obergeorgswerder, Beim Schröderschen Hof 3, wurde durch die Verlegung des Grabens eine Baufläche so vergrößert, dass ein gewünschter Gebäudekomplex eines Unternehmens errichtet werden konnte. Der Komplex wiederum durfte angeblich errichtet werden, weil nebenan schon vor zehn Jahren Gebäude anderer Firmen errichtet wurden, so der Verein. Diese Bebauung wiederum sei aufgrund aufgrund einer Vorweggenehmigung für den Bebauungsplan Wilhelmburg 86, der bis heute nicht beschlossen sei, erfolgt. Während die Bebauung nahezu ungehindert voranschreite, seien die formalen Grundlagen dafür gar nicht beschlossen, die Ausgleichsmaßnahmen nur in Teilen umgesetzt, vorgezogene Artenschutzmaßnahmen – zum Beispiel für den Kiebitz – seien bis heute nicht erfolgreich, prangert der Verein an.
Der Botanische Verein setzt sich dafür ein, dass Bebauungsplanungen in der vorgesehen Reihenfolge ablaufen: Erst die Planung, einschließlich der erforderlichen Minderungs- und Ausgleichsplanung für den Naturhaushalt, dann Stellungnahmen, die gegebenfalls zu Nachbesserungen führen, dann der Beschluss und erst dann die Umsetzung. Und das eben auch mit der Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen. „Planungen, die wie hier die Grabenverlegung zu einer scheibchenweisen Unterwanderung dieser vorgesehenen Reihenfolge führen, dürfen nicht erfolgen. Daraus entstehen Konflikte und in diesem Fall auch erhebliche Verluste für den Naturhaushalt“, so die Naturschützer.
Damit dieses Vorgehen zukünftig unterbunden wird, hat sich der Verein zu dieser exemplarischen Klage entschlossen. Denn auch an anderer Stelle würden mittels Salamitaktik Eingriffe kleiner gemacht, als sie sind und über Vorweggenehmigung Fakten geschaffen. „Wenn in Hamburg Eingriffe in die Natur stattfinden, dann müssen sie in der vorgegebenen Reihenfolge gesetzeskonform und richtig geprüft werden, gemindert und zeitnah ausgeglichen werden!“