Polizei: Neuer Verwahrplatz und Verwaltungsgebäude in Neuland?

pm -Entstehen auf dieser Fläche am Großmoordamm ein Neubau für die Polizei sowie eine Verwahrstelle für PKW?

Polizei: Neuer Verwahrplatz und Verwaltungsgebäude in Neuland?.

Einspruch betroffener Nachbarn vom Wohlersweg.

Die Befürchtungen in Teilen von Neuland sind groß: Es geht um den geplanten Neubau eines Büro- und Verwaltungsgebäudes mit Hallen und Verwahrplatz (im Volksmund auch Autoknast) der Polizei Hamburg, unmittelbar neben dem Wohngebiet Wohlersweg mit 25 bis 30 Häusern, wo Familien mit Kindern zuhause sind. Der Neubau auf dem Gelände Großmoordamm 61 soll viergeschossig mit einer Geschosshöhe von 3,60 m werden „und somit dem Bebauungsplan (Neuland 11) nicht entsprechen“, weil planungsrechtliche Befreiungen des Antragsstellers vorliegen, hat der Anwohner Thomas Beecken festgestellt.
Im Rahmen der Nachbarbeteiligung und des Vorbescheidsverfahrens hatten die Familien vom Wohlersweg am 19. Januar dieses Jahres erstmals detaillierte Kenntnis von diesen Plänen erhalten.
„Was uns noch viel mehr belastet“, sagt er weiter, „sind die etwa 600 Kfz-Stellplätze nebst circa 120 Motarradplätze für sichergestellte Fahrzeuge in Hamburg“. Die von dieser Baumaßnahme direkt Betroffenen haben kein Verständnis dafür, dass man solch einen Platz der sich durch ein beständiges Kommen und Gehen auszeichne, direkt an ein angrenzendes Wohngebiet angliedern will. Das aktuell vorhandene Bestandsgebäude, das von der Polizei genutzt wird sowie die dazu gehörigen Hallen nebst Garagen (der Wasserschutzpolizei) sollen abgerissen werden.
Die Anwohner befürchten, schreibt Thomas Beecken, „dass damit die Ruhe in unserem Wohlersweg vorbei ist.“ Das bisherige Gebäude der Polizei habe bisher einigermaßen als Schallschutz fungiert, erläutert er. Das könnte nun vorbei sei. „Darüber hinaus fürchten wir auch um unsere Sicherheit, denn der Autoknast soll mit zwei Zäunen von jeweils 2 Meter und 2,5 Meter eingezäunt werden. Warum? Befürchtet man das Gleiche wie wir?“ fragt Beecken.
Folgende Gedanken treiben die Familien vom Wohlersweg um:
1.) Wertverlust ihrer Immobilien;
2.) Vorbei mit der Ruhe wegen Lärmbelästigung durch Anlieferungen von Fahrzeugen (immerhin würden in Hamburg die meisten Fahrzeuge, nämlich 17.000 Autos, abgeschleppt und sichergestellt), Ablade/Aufladelärm, Abgase, Piepgeräusche beim Rückwärtsfahren, Verletzung der Privatsphäre durch Videoüberwachung, helle Beleuchtung, Einbruchserien über die privaten Grundstücke sowie „Einsicht auf die Grundstücke durch fremde hier nicht wohnende Personen“ – alles aus Sicht dieser Bürger als kritisch zu bewertende Punkte. Auch ob sie durch einen ausreichenden Sicht- und Lärmschutz geschützt werden können, stünde aktuell nicht fest.
Was aber noch viel schwerer wiege, sei der Aushebelung des Bebauungsplanes. Nicht zuletzt führen die Familien vom Wohlersweg die Lärmbelastung über Monate oder Jahre durch den Neubau und den Abriss des alten Polizeigebäudes nebst Garagen auf.
Nun erfuhr Beecken in diesem Zusammenhang, dass die Zulassungsstelle (Landesbetrieb Verkehr) und der TÜV wohl noch 2021 ihre Tätigkeiten einstellen werden, da dieser Standort aufgegeben und zukünftig ausschließlich durch die Polizei (Verkehrsstaffel Süd und Jugendverkehrsschule) genutzt zu werde. Führerscheinstelle und /oder TÜV könnten dem Vernehmen nach in den Binnenhafen verlagert werden. Bleibt die Frage nach der Fläche. Die müsste – gemessen an der jetzigen Fläche am Großmoordamm – einiges bieten.
Die direkt Betroffenen haben jetzt alle Einspruch gegen dieses Bauvorhaben eingelegt. Sie weisen ausdrücklich darauf hin, dass sich auch im Umfeld des Verwahrplatzes am Ausschlägerweg keine Wohnsiedlung befinde. Das sollte auch in Harburg so gehandhabt werden, erwarten sie. Was Beecken aber auch wundert ist, dass SPD und auch CDU von diesem Bauvorhaben keine Kenntnis hatte. Fank Wiesner, 1. Vorsitzender des Siedlungsvereins Wohlerweg, mahnte zusätzliche Informationen an, glaubt aber, dass das Vorhaben wohl nicht verhindert werden kann. Allerdings müsse über weitere Gestaltungsspielräume (Wiesner: „Mit voraussichtlich fünf Etagen und etwa 17 m Höhe wird das ein heftiges Gebäude und am Wohlersweg könnte es ’schattig‘ werden.“) sowie über effektive Lärmschutzmaßnahmen noch im Detail gesprochen werden. Insofern könne er die Unterzeichner des Einspruchs sehr gut verstehen und ihre Bedenken nachvollziehen. Bisher war das Thema im Regionalausschuss anhängig, ohne dass Details zur Sprache gekommen wären.