Nutzungs­bedingungen für Harburger Freilichtbühne

pm -Die Freilichtbühne im Stadtpark: Wie soll sie regelhaft bespielt werden?

Nutzungs­bedingungen für Harburger Freilichtbühne.

Parteien haben noch Beratungsbedarf.

Die künftigen Nutzungs­bedingungen der Harburger Freilichtbühne im Stadtpark waren am 29. April Thema der gemeinsamen Sitzung von Kulturausschuss und Regionalausschuss.
Die Freilichtbühne an der Außenmühle befindet sich allerdings auch in relativer Nähe zur umliegenden Wohnbebauung. Daher gibt es seit Jahren Diskussionen darüber, wie eine bessere Auslastung der 2014 sanierten Bühne gelingen kann, ohne dass dies zur Belastung der Anwohner führt.
Ende Januar 2020 wurde ein Dialog mit vielen interessierten Bürgern, Künstlern sowie Politik und Verwaltung durchgeführt. Anschließend folgte eine erste Behandlung im Kulturausschuss mit dem Auftrag an die Verwaltung, Kompromissvorschläge zu entwickeln und diese sowohl dem Kultur- als auch dem Regionalausschuss Harburg vorzustellen. Möglichkeiten der Nutzung hat jetzt Diana Schultz, Abschnittsleitung Sondernutzung im Rathaus Harburg, in der gemeinsamen Sitzung vorgestellt. Erarbeitet wurden drei Kompromisslösungen. Eine Variante sieht beispielsweise eine eintägige Veranstaltung pro Monat vor, wobei zwischen den Veranstaltungen mindestens ein veranstaltungsfreies Wochenende liegen muss; eine weitere Variante macht einen ein- bis dreitägigen Betrieb von maximal fünfstündiger Dauer möglich. Ende muss in allen Fällen um 22 Uhr sein. Diese Variante würde den rechtlichen Rahmen ausschöpfen, so Schultz. Dann käme man auf maximal 18 Veranstaltungen pro Jahr.
Einig waren sich die Teilnehmer und die interessierte Öffentlichkeit darin, dass Lesungen, Poetry Slams, Theater, Open air-Kino, Chor- und Orchestermusik oder Gottesdienste – wenn überhaupt – die kleineren Probleme sind. Die Mehrheit der Veranstaltungen zwischen Mai und Oktober war dann auch in der Tat unkritisch bewertet worden, weil die Lautstärke unter 55 Dezibel blieb. Als belästigende Krachmacher empfinden die Anlieger indessen Tanzpartys und Musikfestivals (insbesondere Elektromusik), die wegen ihrer Lautstärke auch in der Vergangenheit zu Beschwerden geführt haben.
Die Vertreter der Parteien waren sich darin einig, die Möglichkeiten der Bespielung der Bühne in ihren Fraktionen noch beraten zu wollen, weil bei einer Entscheidung zahlreiche Aspekte, wie zum Beispiel auch Landschaftsschutz (darauf wies Michael Dose, SPD, hin) eine nicht unerhebliche Rolle spielen, ebenso wie die Modalität der Veranstaltungsvergabe (Agentur oder Verwaltung).
Für die Variante 3, die eine mehrtägige Veranstaltung vorsieht, plädierte auch die Citymanagerin Melanie-Gitte Lansmann, weil sich der Aufwand für beispielsweise „Sommer im Park“ als nur eintägige Veranstaltung gar nicht lohne. Sie erinnerte auch daran, dass es 2020 nach „Sommer im Park“ keine Beschwerden wegen Lärmbelästigung gegeben habe. Heinke Ehlers (Grüne) plädierte für eine Ausnahmegenehmigung für „Sommer im Park.“ „Das sollte man hinkriegen“, sagte sie. Martin Hoschützky (CDU) sieht indessen für mehrtägige Veranstaltungern wenig Chancen. Er brachte als zusätzlichen Veranstaltungsort die Hockeywiese ins Gespräch. Laut Diana Schultz gebe es dafür aber eine sehr geringe Nachfrage. Der FDP-Vertreter Olaf Coste kündigte seinerseits eine weitere Variante an die zur Beratung gestellt werden soll.