Nur mit FFP2-Maske!

Nur mit FFP2-Maske!.

Tragepflicht einer FFP2-Maske in den Einrichtungen der Gemeinde.

Die aktuelle Entwicklung bei der Corona-Pandemie führt dazu, dass Besucher neben der mittlerweile obligatorischen Terminbuchung nun auch beim Betreten der gemeindlichen Verwaltungsstellen eine FFP2-Maske tragen müssen. Hiermit folgt die Gemeinde der Regelung, wie sie seit dem 21. Dezember auch für den Einzelhandel in Niedersachsen gilt. Die Gemeinde bittet um Verständnis für diese Maßnahme, mit der zwei Zwecke weiterhin erfüllt bleiben sollen: Schutz der gemeindlichen Mitarbeiter vor einer Ansteckung und die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes, damit benötigte und erforderliche Verwaltungsdienstleitungen erhalten bleiben.
Über die gesamte Pandemiedauer hat die Gemeinde ein hohes Niveau an Schutzmaßnahmen aufgebaut und betrieben. Hierdurch ist es gelungen, das Verwaltungsangebot grundsätzlich aufrechterhalten zu können. Das hat dazu geführt, dass Bürger zu ihren benötigten Leistungen gelangt sind, so die Gemeinde.
Gegenwärtig wird für die Gemeindeverwaltung folgende Position eingenommen: Der tägliche Bedarf bzw. die kommunale Daseinsfürsorge betreffen auch die Dienstleistungen der Gemeinde und müssen jedem zugänglich bleiben. Daher wird der Besuch nicht vom Impfstatus abhängig gemacht, wie es andere Gemeinden und Städte mit der Beschränkung auf 2G für sich geregelt haben. Aufgrund der steigenden Infektionszahlen und den weiteren Einschränkungen in anderen Bereichen appelliert die Gemeinde an die Bürger, alle Schutzmaßnahmen einzuhalten und sich nach Möglichkeit vor der Inanspruchnahme der Verwaltungsdienstleistung zu testen.
„Also denken Sie bei Ihrem nächsten Besuch des Rathauses an folgende Regeln: bei Symptomen zu Hause bleiben, alle Schutzmaßnahmen im Rathaus befolgen, nicht hinter die Kontaktschutzwände treten, möglichst nur getestet Dienstleistungen wahrnehmen, eine FFP2-Maske tragen und diese während der Besuche nur bei Aufforderung abzunehmen und Kontakte reduzieren. Die Gemeindeverwaltung setzt auf Ihr verantwortungsbewusstes Handeln sich selbst und Dritten gegenüber, um das Ansteckungsrisiko möglichst gering zu halten. Nur so wird die Gemeindeverwaltung in der Lage bleiben, Ihnen die Dienste weiter anbieten zu können“, erläutert die Gemeinde.