Nord-Südrichtung soll bestehen bleiben

mk -Die SPD-Bezirksabgeordnete Beate Pohlmann konnte sich mit ihrem Vorschlag nicht durchsetzen

Nord-Südrichtung soll bestehen bleiben.

Lange Striepen: Straßenverkehrsbehörde ist gegen Änderung.

Die SPD-Bezirksabgeordnete Beate Pohlmann hatte nach Gesprächen mit Eltern und Kindergärtnern den Vorschlag gemacht, die Einbahnstraßenregelung in den Langen Striepen zu ändern. Statt wie bisher von Nord nach Süd, sondern von Süd nach Nord sollte die Einbahnstraße führen. Als Grund nannte Pohlmanm eine größere Sicherheit für die Kinder. Pohlmann: „Denn, nicht grundlos haben Eltern ihre Kinder hinter dem Beifahrersitz platziert. Kinder oder auch körperlich eingeschränkte Menschen können dann zur sicheren Bürgersteigseite aussteigen. Doch mit der jetzigen Einbahnstraßenführung sind die Eltern und Angehörige gezwungen, ihre Kinder und Familienmitglieder auf der Fahrerseite aus dem Auto zu holen. Radfahrer kommen nun von beiden Seiten an der Beifahrerseite vorbei und auch die Autos.“ SPD und Grüne brachten den Antrag gemeinsam ein.
Nun gab es die Antwort – eine Absage. Die zentrale Straßenverkehrsbehörde Verkehrsdirektion (VD) 5 nahm unter Beteiligung der örtlichen Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats (PK) 47 wie folgt Stellung: Die Straße Lange Striepen befindet sich in einer Tempo-30-Zone. Sie verbindet die Neuwiedenthaler Straße im Norden mit der Straße Striepenweg im Süden. Als Einbahnstraße ist der Verkehr in Richtung Süden freigegeben. Eine Änderung der Einbahnstraßenregelung in der Straße Lange Striepen in Süd-Nordrichtung hätte aus Sicht der örtlichen Straßenverkehrsbehörde des PK 47 zur Folge, dass sich der gesamte Fahrzeugverkehr auf den Knotenpunkt Neuwiedenthaler Straße – Minnerstieg – Lange Striepen konzentrieren würde. Bei diesem Knotenpunkt handele es sich laut Unfallauswertung mittels Elektronischer Unfalltypen-Steckkarte (EUSKa) um eine langjährige Unfallhäufungsstelle. Die in der Neuwiedenthaler Straße westlich von der Straße Lange Striepen befindliche Fußgängerlichtzeichenanlage (FLZA) sowie die in der Neuwiederthaler Straße zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h lassen aus Sicht der örtlichen Straßenverkehrsbehörde befürchten, dass es zu einem Anstieg von Verkehrsunfällen im gesamten Knotenpunkt kommen könnte. Aus Sicht der örtlichen Straßenverkehrsbehörde sei es verkehrssicherer, die Einbahnstraße aufgrund der Rechts-vor-links-Regelung innerhalb einer Tempo-30-Zone südlich in Richtung Striepenweg zu führen. Es sei zu erwarten, dass es in dem genannten Knotenpunkt Striepenweg/Lange Striepen zu weniger Konfliktsituationen als bei einer umgekehrten Einbahnstraßenregelung kommen wird, so die VD 5.
Zu der Aussage, dass die Kinder hinter dem Beifahrersitz fahrbahnseitig aussteigen müssen, kann gesagt werden, dass Kinder auch hinter dem Fahrersitz platziert werden und damit bei linksseitigem Parken auch gehwegseitig austeigen können. Zudem dürfe nach § 12 Absatz 4 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Einbahnstraßen (Zeichen 220) beidseitig gehalten und geparkt werden. Ein alternierendes Parken würde auch insgesamt zu einer Verringerung der Durchfahrtsgeschwindigkeit beitragen, erläuterte die VD 5.
Zuletzt plädiert die Polizei Hamburg grundsätzlich dafür, dass Kinder ihren Schulweg eigenständig zurücklegen. Dies steigere die Kompetenz im Straßenverkehr und die Selbstständigkeit des Kindes und erhöhe durch eine geringere Verkehrsbelastung die Verkehrssicherheit eines jeden Verkehrsteilnehmenden. Aus Gründen der Verkehrssicherheit wurde in der Straße Lange Striepen die Einbahnstraße in Nord-Südrichtung angeordnet. Da eine Umkehr der Einbahnstraße mehr Konfliktsituationen und Verkehrsunfälle befürchten lassen, spricht sich die Straßenverkehrsbehörde gegen eine Änderung der jetzigen Einbahnstraßenregelung aus.