Neuausweisung von Landschaftsschutzgebieten

Landkreis Harburg -Die Schutzgebietsverordnung für das LSG „Tötenser SunderÒ wird mit derrNeuausweisung angepasst.

Neuausweisung von Landschaftsschutzgebieten.

Schutzgebietsverordnungen liegen noch bis zum 19. Juli aus.

Der Landkreis Harburg bereitet derzeit die Neuausweisung der beiden bestehenden Landschaftsschutzgebiete (LSG) „Rosengarten – Kiekeberg – Stuvenwald“ und „Tötenser Sunder“ vor. Damit werden die Schutzgebietsverordnungen an die aktuellen gesetzlichen Vorgaben angepasst.
Dazu liegen die Verordnungsentwürfe, Begründungen und Karten vom 20. Mai bis zum 19. Juli öffentlich aus und können eingesehen werden. Die Unterlagen für das LSG „Rosengarten – Kiekeberg – Stuvenwald“ liegen bei den Gemeinden Rosengarten, Seevetal und Neu Wulmstorf, bei der Samtgemeinde Hollenstedt, der Stadt Buchholz und dem Landkreis Harburg aus. Für das LSG „Tötenser Sunder“ sind die Entwürfe bei den Gemeinden Rosengarten und Seevetal sowie dem Landkreis Harburg einzusehen. Zusätzlich stellt der Landkreis Harburg die Unterlagen im Internet unter www.landkreis-harburg.de/lsgrosengarten und www.landkreis-harburg.de/lsgtoesu zur Verfügung. In dem öffentlichen Auslegungsverfahren hat jeder die Möglichkeit, bis zum 19. Juli zu den Verordnungsentwürfen Anregungen und Bedenken beim Landkreis Harburg sowie bei den Gemeinden Rosengarten, Seevetal und Neu Wulmstorf, der Samtgemeinde Hollenstedt und der Stadt Buchholz vorzubringen. Am einfachsten geht dies per E-Mail an landschaftsschutzgebiete@lkharburg.de.
Von besonderer Bedeutung ist das für die Landschaft typische Relief. Es reicht von markanten Höhenrücken und tief eingeschnittenen Trockentälern bis zu flachwelligem Gelände. Kern der Neuausweisung ist es, diese über 50 Jahre alten Gebiete dauerhaft zu erhalten und so auch für künftige Generationen zu sichern. Dadurch werden die Schutzgebietsverordnungen und ihre Regelungsinhalte an geltendes Recht angepasst. Zudem werden die bisherigen Schutzgebietsgrenzen auf einen aktuellen Stand gebracht. Dazu sollen vor allem Flächen an den Ortsrändern aus dem Schutzgebiet entlassen werden. Weiterhin wurden begründete Entwicklungsmaßnahmen der Gemeinden berücksichtigt.