Markante Gestaltung

Markante Gestaltung.

Eißendorf 48 (Bremer Straße): Öffentliche Auslegung.

Das Bezirksamt Harburg führt für den Bebauungsplanentwurf Eißendorf 48 bis einschließlich 11. September 2020 eine öffentliche Auslegung durch. Mit dem Bebauungsplan sollen im Bereich nordwestlich der Bremer Straße die Voraussetzungen für eine Wohnbauentwicklung mit dem Ziel der Errichtung von bezahlbarem Wohnraum geschaffen werden. Dabei sollen eine stationäre Wohngruppe, Wohngemeinschaftswohnungen für Menschen mit Einschränkungen, eine ambulante Wohngruppe und Seniorenwohngruppenwohnungen sowie behindertengerechte
Es ist vorgesehen, im Rahmen einer Ausweisung als allgemeines Wohngebiet, die Zahl der Vollgeschosse im nordöstlichen Vorhabengebiet mit fünf, im südwestlichen Vorhabengebiet mit vier bis fünf Vollgeschossen festzusetzen. Das Bebauungskonzept soll durch seine markante Gestaltung mit wechselnden und zueinander versetzten Fensterformaten in Verbindung mit unterschiedlich geneigten Dachflächen neue Akzente für den Stadtteil setzen.
Eine Umweltprüfung sowie ein Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft sind nicht erforderlich. Eine Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms einschließlich Fachkarte zum Arten- und Biotopschutz ist nicht erforderlich. Die Auslegung erfolgt von montags bis donnerstags jeweils von 8 Uhr bis 16 Uhr sowie freitags von 8 Uhr bis 13 Uhr im Rathaus des Bezirksamtes Harburg, Harburger Rathausplatz 1 (Erdgeschoss). Die identischen Unterlagen sind außerdem im Internet unter https://www.hamburg.de/harburg/bebauungsplaene/14173770/eissendorf-48-oea/ verfügbar.
Zudem besteht hier die Möglichkeit, Stellungnahmen „online“ abzugeben. Der Online- Dienst kann unter der folgenden Adresse aufgerufen werden: https://bauleitplanung.hamburg.de
Für den Auslegungsraum sind die besonderen Nutzungsbedingungen im Rahmen der Bekämpfung der SARS-CoV-2-Epidemie zu beachten. Die geltenden Abstandsregelungen sind einzuhalten, Wartezeiten sind möglich.