Leerstand: Verfahren gegen ALDI-Grundstückgesellschaft

pm - Nomen es Omen? Das Obergeschoss des maritimen Einkaufszentrums steht seit Jahren leer.

Leerstand: Verfahren gegen
ALDI-Grundstückgesellschaft

Bezirk räumt Konzern Acht-Wochen-Frist ein

Außendeichs, mit Blick auf die Elbe, direkt neben dem alten Finkenwerder Kutterhafen: Das „Maritime Einkaufszentrum“ auf Finkenwerder, im ehemaligen Hafenentwicklungsgebiet, startete vor zehn Jahren mit hohen Erwartungen. Der Bezirk legte damals eigens den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Finkenwerder 42 auf, Vorhabenträgerin wurde eine zum ALDI-Konzern gehörende Grundstücksgesellschaft mit Sitz in Herten (NRW). Die mit einem öffentlich-rechtlichen Durchführungsvertrag zwischen Stadt und Vorhabenträgerin abgesicherten Pläne sahen dabei neben einem Vollsortimenter und einem Discounter vor allem auch großflächige Gastronomie, Büronutzungen und Dienstleistungsbetriebe vor. Tatsächlich eröffneten im November 2010 ALDI und im November 2013 EDEKA auf dem Areal, ansonsten herrscht gähnende Leere.
Nachdem auch diverse Gespräche zwischen Vertretern der Grundstücksgesellschaft, Bezirksamt und örtlicher Politik zu keinem Ergebnis geführt haben sollen, ist dem Regionalausschuss Finkenwerder nun der Geduldsfaden gerissen: Der Ausschuss beschloss am Dienstagabend auf Antrag der SPD-Fraktion einstimmig die Einleitung eines Verfahrens zur Verhängung von Vertragsstrafen gegen die Grundstücksgesellschaft. Ralf Neubauer (SPD), Vorsitzender des Regionalausschusses, kritisiert den ALDI-Konzern: „Die Stadt ist der Vorhabenträgerin hier weit entgegengekommen, die vereinbarten Gegenleistungen bleiben nun seit Jahren aus.“
Die Finkenwerder Politiker kritisieren vor allem drei Punkte: Dazu gehört insbesondere der seit Jahren anhaltende Leerstand in den Obergeschossen des Gebäudes, in dem der Vollsortimenter EDEKA untergebracht ist, obwohl es zahlreiche Mietinteressenten gegeben habe. „Entweder handelt es sich hier um ein Abschreibungsobjekt oder man will keine vermeintlich störenden Nutzungen für die Supermärkte“, sagt Ralf Neubauer. Kritisiert wird aber auch die ausgebliebene Herstellung der öffentlich begehbaren Außenanlagen an der Wasserseite, darunter eine Treppenkonstruktion zu einem Schwimmsteg am benachbarten Kutterhafen. Schlussendlich verhalte sich die Grundstücksgesellschaft auch vertragswidrig, wenn sie den großen Parkplatz vor dem Einkaufszentrum zum Kundenparkplatz deklariere, während der Vertrag mit der Stadt hier eine öffentliche Zugänglichkeit zur Entlastung des Parkdrucks im Ortskern von Finkenwerder vorsehe, so die Ortspolitiker.
Der SPD-Politiker Neubauer misst dem Fall grundsätzliche Bedeutung zu: „Hier geht es auch um die Klarstellung gegenüber Investoren, dass wir öffentlich-rechtliche Verträge im Städtebau im Zweifelsfall auch zwangsweise durchsetzen.“ Das vertraglich vorgesehene Verfahren sieht nun vor, dass der Bezirk der Grundstücksgesellschaft noch eine Frist von acht Wochen zur Herstellung vertragsgemäßer Zustände setzt und bei erfolglosem Fristablauf Vertragsstrafen festsetzen kann. Deren Verhängung hat der Ausschuss dem Bezirksamt rein vorsorglich schon mit aufgegeben.