Kein Verbleib der Sietas-Kräne?

mk -Der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) sehe sich beim derzeitigen Verfahrensstand nicht in der Lage die verbliebenen Kräne der ehemaligen Pella Sietas-Werft zu kaufen

Kein Verbleib der Sietas-Kräne?.

Versteigerung steht unmittelbar bevor.

Die Grünen hatten die Verwaltung mittels Antrag gebeten, die letzten Kräne der insolvent gegangenen Pella Sietas-Werft vor Ort zu erhalten.
„Falls ja bitten wir darum, zu prüfen, ob die Käufe rückabgewickelt werden können und die Krane stattdessen durch eine Stiftung o.ä. erworben werden können, mit dem Zweck, sie vor Ort zu erhalten“, lautete die Grünen-Forderung.
Die zuständige Behörde für Kultur und Medien (BKM) unter Beteiligung der Finanzbehörde kann den Grünen nicht viel Hoffnung machen. Bei dem Areal Neuenfelder Fährdeich 88-120 handele es sich um einen der wenigen großflächig erschlossenen Werftstandorte, an dem sich Anlagen aus dem dritten Viertel des 20. Jahrhunderts in Hamburg erhalten haben, darunter eine Anzahl von Werftkränen unterschiedlicher Provenienz, unter anderen eine Kranbrücke der Firma Jucho, die 1965 für Howaldtswerke-Deutsche Werft in Kiel errichtet und 1990 nach Hamburg transloziert wurde, erläuterte die BKM.
Die BKM habe die Insolvenzverwaltung bezüglich einer Besichtigung des Areals mit seinen Gebäuden, Kränen und sonstigen technischen Anlagen kontaktiert, um den Denkmalwert prüfen zu können. Die Insolvenzverwaltung teilte darauf am 21. Juli mit, dass die infrage stehenden Kräne im Eigentum der Nord Leasing GmbH seien und diese bereits drei von sieben Kränen nach Vietnam verkauft habe. Die weiteren vier Kräne sollen ebenfalls verkauft und weiter genutzt werden. Die Nord Leasing GmbH ihrerseits teilte am 17. Juli mit, dass sie zu einem Verkauf der Kräne an die Stadt Hamburg bereit wäre, teilte die BKM mit.
Der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) prüfe aktuell den Ankauf der Sietas-Werft. Es sei derzeit noch nicht absehbar, wann ein Erwerb erfolgen könne. Der Insolvenzverwalter hatte mit Blick auf die Verwertungsinteressen den LIG darauf hingewiesen, dass eine Versteigerung der Kräne jetzt unmittelbar bevorstehe. Die Versteigerung der Kräne könne nach Aussage des Insolvenzverwalters nicht ausgesetzt werden. Vor diesem Hintergrund sehe sich der LIG im gegenwärtigen Verfahrensstand nicht in der Lage, die gewünschten Kräne separat vom Grund und Boden zu erwerben, so die BKM.