Interessenbekundungen noch bis 31. Januar möglich

Foto: pm -Die Rieckhof-Fenster: Müssen sie nun daran glauben oder nicht?

Interessenbekundungen noch bis 31. Januar möglich.

Außer Elbe-Werkstätten keine weiteren Rieckhof-Träger gefunden.

Das Bezirksamt Harburg sucht aktuell unverändert neue, gemeinnützige Träger, die den Rieckhof betreiben möchten.
Der Träger sollte, so der Wunsch des Bezirks, „ein neues Konzept für das Bürgerhaus erarbeiten und das Haus mit dem Konzept anschließend betreiben.“ Interessenbekundungen sind noch bis zum 31. Januar möglich. Aber: Aktuell liegt keine weitere Interessenbekundung vor – außer den gemeinnützigen Elbe-Werkstätten, die Ende des Jahres den Hut in den Ring geworfen hatten. Das sei kein Grund, die Suche einzustellen, hatte zum Jahresausklang auch Heinke Ehlers, Grüne-Abgeordnete in der Bezirksversammlung, verkündet.
Die Umsetzung des neuen Konzeptes soll, so ein weiterer Wunsch des Bezirks, ab dem 1. Juli 2022 starten. Hierfür stehen im Jahr 2022 etwa 237.698 Euro zur Verfügung. Ab dem Jahr 2023 wird der Betrieb des Bürgerhauses laut Bezirk voraussichtlich mit etwa 482.500 Euro pro Kalenderjahr gefördert. Das Gebäude in der Rieckhoffstraße samt Einrichtung wird zudem vom Bezirksamt gestellt. Die Harburger Verwaltung hatte – teils umstrittene – Umbau- und Sanierungsmaßnahmen zum Anlass genommen, sich nach 38 Jahren vom Ist-Träger (Freizeitzentrum Hamburg-Harburg e.V.) zu trennen (der die Vorwürfe aus der Verwaltung allerdings nicht nachvollziehen konnte). In Hamburg wird diese Vorgehensweise als bisher noch nicht dagewesen betrachtet.
Auf der Internetseite www.hamburg.de/harburg/ibv-buergerhaus finden sich alle weiteren Informationen zum Interessenbekundungsverfahren, eine Zusammenstellung von Informationen zu besonders häufig gestellten Fragen (FAQ), die Machbarkeitsstudie zur Modernisierung des Harburger Bürgerhauses sowie Fotos.
Das Gebäude kann bei Bedarf auch besichtigt werden. Termine können mit der Abteilung Sozialraummanagement unter Tel. 42871-2314 oder 42871-2520 sowie unter kultur@harburg.hamburg.de vereinbart werden. Die Unterlagen können per Post oder E-Mail bis zum 31. Januar eingesendet werden.
Die Verwaltung sichtet anschließend die eingereichten Unterlagen und prüft die Zulassung zum Verfahren (Erfüllung formaler und rechtlicher Rahmenbedingungen/Voraussetzungen). Anschließend bewertet eine Jury aus Bezirkspolitik, Verwaltung sowie, mit beratender Stimme, Repräsentanten verschiedener Bevölkerungsgruppen (beispielsweise Senioren, Jugendliche und junge Erwachsene, Personen mit Zuwanderungsgeschichte, Personen mit Behinderung) alle Bewerbungen. Geeignete Bewerber werden in einem zweiten Schritt gebeten, ihr Konzept voraussichtlich im Frühjahr 2022 persönlich der Jury vorzustellen. Die Jury schlägt dem Bezirksamt Harburg anschließend den Träger vor, der am meisten überzeugen konnte und der aufgefordert werden soll, einen Antrag auf Förderung des Betriebs des Bürgerhauses zu stellen. Die Entscheidung über die Aufforderung zur Antragstellung liegt beim Bezirksamt Harburg. Nach Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens soll – so der Wunsch des Bezirkes – Einvernehmen mit der Bezirksversammlung hergestellt werden. Ob das auch so kommt? Die Opposition in der Bezirksversammlung (BV) hatte Bedenken gegen die neue Ausschreibung der Trägerschaft angemeldet und auch aus der SPD, die in der BV gemeinsam mit den Grünen die Mehrheit stellt, waren nicht alle mit dieser Vorgehensweise – sprich: der Ausschreibung – richtig glücklich. Die Abgeordneten der BV bestehen darauf, dass die Zuständigkeit und somit auch das letzte Wort diesem Gremium gebührt. Erst danach könne für den Träger mit dem überzeugendsten Konzept ein formales Zuwendungsverfahren folgen, wie es die Verwaltung plant. Deren Vertreter haben jedoch zum wiederholten Mal deutlich gemacht, dass die Entscheidungsbefugnis nicht bei der Bezirksversammlung, sondern in den Händen der Verwaltung liege. Über Mitteilungen an den Kulturausschuss wolle man die Abgeordneten lediglich „informieren.“
Das begründet die Verwaltung unter anderem mit der Feststellung: „Bürgerhäuser sind Einrichtungen, die im Auftrag des Bezirksamtes einen besonderen Begegnungsort schaffen, der allen Menschen und Personengruppen offen steht, die kulturell, sozial und/oder stadtteilentwicklungspolitisch aktiv sind oder dies sein möchten. Bürgerhäuser entwickeln eigene Angebote und unterstützen Stadtteilentwicklungsprozesse. Sie bieten Vereinen und Initiativen die Möglichkeit, Räume zu nutzen und Kurse oder Veranstaltungen etc. durchzuführen. Außerdem fördern sie aktiv das generationenübergreifende Miteinander sowie den interkulturellen Austausch. Dabei sollen sie insbesondere dazu beitragen, dass die gesellschaftliche Teilhabe aller Menschen und Personengruppen aktiv gefördert wird.“ Zudem, so heißt es weiter, „sollen sich Bürgerhäuser aktiv daran beteiligen, dass soziale, ethnische und geschlechtsspezifische, religiöse sowie weltanschauliche Benachteiligungen und solche aufgrund von Behinderungen, des Alters oder der sexuellen Identität abgebaut werden. Die Wünsche und Anregungen der Bevölkerung werden im Wege einer regelmäßigen und aktiven Beteiligung und Mitgestaltung aufgegriffen.“
Ein ums andere Mal hat Jörn Hansen, aktueller Rieckhof-Geschäftsführer, gefragt, ob das bisher nicht auch schon genau so gewesen wäre. In der Öffentlichkeit wurde das nämlich genau so wahrgenommen. So ganz wirklich klingt das nicht nach Machtabgabe an die Politik, so Hansen.
Er verweist außerdem daruf, dass in den so genannten FAQ (herausgegeben vom Bezirksamt) zum Interessenbekundungsverfahren Harburger Bürgerhaus Zahlen zu Mietkosten, Betriebskosten und Entgeltgruppen herausgegeben wurden. Hansen: „In diesen FAQ werden u.a. vertrauliche Details aus unserem Wirtschaftsplan durchgesteckt. Das ist m.E. juristisch äußerst bedenklich.“ In dem Papier werde auch das Thema Denkmalschutz neu beleuchtet, hat der Rieckhof-Geschäftsführer festgestellt. In dem Texten werde deutlich, „dass das Bezirksamt Harburg trotz Denkmalschutz auch weiterhin um deutliche Veränderungen der Immobilie kämpft“.“ Sein Beispiel: „Bestenfalls erfolgt der Austausch (Anm.: … „der Fenster“) bereits im ersten Halbjahr 2022. Zudem wird zurzeit geprüft, ob weitere Modernisierungsmaßnahmen möglich sind.“
Im Rieckhof hat indessen am 5. Januar eine Baubesprechung stattgefunden. Bei der Gekegenheit hat Jörn Hansen erfahren, dass die Bauarbeiten an den Fenstern der Fassade in Etappen schon im März 2022 beginnen sollen. Hansen: „Das hat uns richtig vom Hocker gehauen, weil wir ja noch bis zum 30. Juni 2022 die Trägerschaft und diverse Veranstaltungn im Programm haben.“ Die Vorstellung, der Austausch der Fenster könne im März starten, sei überdies rein ablauftechnisch nicht darstellbar. Bisher habe es geheißen, die Arbeiten würden Ende Juni beginnen. Der Rieckhof-Geschäftsführer erinnert auch daran, dass selbst das Bezirksamt im Bewilligungsbescheid gefordert hatte, „dass wir darlegen, was wir bis zum 30. Juni 2022 gedenken anzubieten.“
Mathias Eichhorn als Vertreter des Bezirksamtes habe, so Hansen weiter, „wieder mal Vertraulichkeit eingefordert, insbesondere über den geplanten Beginn der Bauarbeiten.“ Das sei insofern verwunderlich, als er – Hansen – diese Meldung schon am nächsten Morgen in der „BILD Hamburg“ habe lesen können.
Eine Frage von Hansen blieb an diesem Tag unbeantwortet. Er hatte auch gefragt, „ob das Bezirksamt die Tribüne schleifen und die Bühne verlegen möchte, wenn das Denkmalschutzamt das erlauben würde.“ Die Antwort – „wörtliches Zitat“, wie Hansen berichtet: „Kein Kommentar“.
Übrigens: Das geplante Konzert mit Lotto King Karl musste wegen Corona abgesagt werden.